05.02.2026, 14:00
(03.02.2026, 13:03)laukawi schrieb: Hey,Ich wüsste nicht, wieso Referendare nicht dem Grunde nach einen Anspruch auf Wohngeld haben sollten. Ich sehe auch nicht, wieso für einen Anspruch auf Wohngeld ein Ablehnungsbescheid der BAföG-Behörde notwendig ist. Vielleicht übersehe ich was? Nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WoGG besteht kein Anspruch, wenn dem Grunde nach Anspruch nach dem BAföG besteht.
hat hier jemand Wohngeld im Ref beantragt und kann mir weiterhelfen?
Ich habe soweit alles an Unterlagen zusammen, allerdings will die Wohngeldstelle jetzt noch einen Bescheid darüber, dass die Bundesausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde. So wie ich das sehe bin ich als Referendar überhaupt nicht die Zielgruppe der BAB. Hat jemand von euch mal Wohngeld beantragt und konnte den BAB-Antrag irgendwie umgehen? Ich habe schon telefonisch versucht zu erklären, dass ich durch mein Studium ja eine abgeschlossene Erstausbildung habe und das Ref jetzt nicht unbedingt ein anerkannter Ausbildungsberuf i. S. d. BAB ist.
An deiner Stelle würde ich Druck machen. Ich würde der Wohngeldstelle sauber darlegen, wieso du keinen Anspruch auf BAföG hast. Notfalls auf § 75 VwGO (oder ist es dann der § 88 SGG?
) hinweisen.
Nachrichten in diesem Thema
Wohngeldantrag im Ref - von laukawi - 03.02.2026, 13:03
RE: Wohngeldantrag im Ref - von Lars123 - 03.02.2026, 21:15
RE: Wohngeldantrag im Ref - von Byisis - 04.02.2026, 09:13
RE: Wohngeldantrag im Ref - von hyaene_mit_hut - 04.02.2026, 18:23
RE: Wohngeldantrag im Ref - von RefBln - 05.02.2026, 14:00



