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  5. Überbrückung der Wartezeit
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Überbrückung der Wartezeit
lava_lama
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2026
#1
03.02.2026, 23:23
Hallo, 

ich möchte mich im Juli für das Referendariat in Hessen anmelden. Es ist jedoch leider mittlerweile schwer abzuschätzen, ob man direkt reinkommt und wo. 

Zur Überbrückung der Wartezeit suche ich zur Zeit eine Stelle als WiMi und würde gerne mein Glück bei einer Großkanzleien versuchen, weil ich dringend meinen Lebenslauf mal etwas aufpolieren muss. Von den Punkten her sind meine Chancen glaube ich nicht per se ausgeschlossen (9,6 staatlich, 10,5 ingesamt). Was mir jetzt etwas Sorgen bereitet ist, dass ich ja nur bis Ende Juni könnte (Vss ich käme direkt dann rein). Habe ich da überhaupt realistische Chancen jetzt noch kurzfristig eine Stelle zu finden? Oder nehmen die einen nur bei z.B. mind. 6 Monaten Beschäftigungszeitraum? 

Nach meinen Recherchen, gehen die überwiegenden Erfahrungsberichte dahin, dass 3 Monate das Minimum sind. Bei mir wären es ja dann ca. 4,5-4 Monate. Kann das jemand bestätigen und hat da Erfahrung in dem Bereich? Ich wäre auch nicht abgeneigt, die ersten 1-2 Monte im Referendariat noch im Rahmen des vom OLG/LG Erlaubten dort weiter zu arbeiten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2026, 23:30 von lava_lama.)
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Überbrückung der Wartezeit - von lava_lama - 03.02.2026, 23:23


 

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