24.01.2026, 21:59
Man hat 6 Monate Zeit, den Widerspruch zu begründen. Bei Ausreizen der Einlegungsfrist, also insgesamt knapp 7 Monate. In der Zeit hat man den Zweitversuch schon absolviert, aber die Ergebnisse noch nicht erhalten..
Man kann natürlich zunächst widersprechen, nochmal schreiben und bei einem guten Gefühl nach den Klausuren den Widerspruch nicht begründen. Oder generell einfach selbst begründen. Dann bleibt es kostengünstig 😅
Man kann natürlich zunächst widersprechen, nochmal schreiben und bei einem guten Gefühl nach den Klausuren den Widerspruch nicht begründen. Oder generell einfach selbst begründen. Dann bleibt es kostengünstig 😅
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Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von August2025(NRW) - 23.01.2026, 09:22
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Lalaland - 23.01.2026, 12:50
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von JuHe - 23.01.2026, 12:57
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Lalaland - 23.01.2026, 13:07
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Kennziffer007 - 23.01.2026, 13:16
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von JurisRef - 23.01.2026, 15:24
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Praktiker - 24.01.2026, 14:47
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von RefNdsOL - 24.01.2026, 14:57
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Praktiker - 24.01.2026, 16:15
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Kennziffer007 - 24.01.2026, 16:23
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von JurisRef - 24.01.2026, 19:21
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Lalaland - 24.01.2026, 21:59


