24.01.2026, 16:23
(24.01.2026, 16:15)Praktiker schrieb: Vielleicht wäre es das beste, Widerspruch einzulegen ohne Anwalt und zu bitten, die Begründungsfrist zu verlängern, bis der Wiederholungsversuch geschrieben ist - dann kann man entweder zurücknehmen oder, wenn der zweite Versuch wirklich nicht geklappt hat, voll durchziehen. Unter dem Aspekt der Kosten für Dich und des Aufwands für die Prüfer wäre da jedenfalls sinnvoll.
Die Begründungsfrist wird dann meistens um einen Monat verlängert. Zählt man alles zusammen, wird man höchstens drei Monate Zeit nach der Bekanntgabe der Ergebnisse für die Begründung des Widerspruchs haben (die Kanzlei wird bestimmt auch ein paar Wochen für die Begründung haben wollen). Der Wiederholungsversuch wird aber wohl irgendwann nach dem EVD stattfinden, also ca. 4-5 Monate nach der Bekanntgabe.
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Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von August2025(NRW) - 23.01.2026, 09:22
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Lalaland - 23.01.2026, 12:50
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von JuHe - 23.01.2026, 12:57
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