24.01.2026, 16:15
Vielleicht wäre es das beste, Widerspruch einzulegen ohne Anwalt und zu bitten, die Begründungsfrist zu verlängern, bis der Wiederholungsversuch geschrieben ist - dann kann man entweder zurücknehmen oder, wenn der zweite Versuch wirklich nicht geklappt hat, voll durchziehen. Unter dem Aspekt der Kosten für Dich und des Aufwands für die Prüfer wäre da jedenfalls sinnvoll.
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Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von August2025(NRW) - 23.01.2026, 09:22
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Lalaland - 23.01.2026, 12:50
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von JuHe - 23.01.2026, 12:57
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Lalaland - 23.01.2026, 13:07
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Kennziffer007 - 23.01.2026, 13:16
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von JurisRef - 23.01.2026, 15:24
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Praktiker - 24.01.2026, 14:47
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von RefNdsOL - 24.01.2026, 14:57
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Praktiker - 24.01.2026, 16:15
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Kennziffer007 - 24.01.2026, 16:23
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von JurisRef - 24.01.2026, 19:21
RE: Kosten Widerspruch/Klageverfahren? - von Lalaland - 24.01.2026, 21:59


