24.01.2026, 00:36
Hast du eine eigene Berufshaftpflichtversicherung? Das ist berufsrechtlich eigentlich das einzige, was du beachten musst. Alles andere interessiert für diesen einen Monat absolut niemanden (Quelle: eigene Erfahrung).
Achja, außer das VW. Dem solltest du noch eine formlose Mitteilung senden, dass du am 1.3. einen neuen Job hast.
Wenn du ALG beziehen willst, solltest du dich natürlich arbeitslos melden, falls du das noch nicht getan hast. Auf - ebenfalls formlosen - Antrag zahlt die Arbeitsagentur in dem Monat für dich ins VW ein, statt in die GRV.
Insgesamt aber alles kein riesen Ding, für das man viel Aufriss machen muss. Schon gar nicht, sich stundenlang über Elster mit der steuerlichen Erfassung herumschlagen. Die haben einen Bug in ihrem System, den man nur durch Herumprobieren überlisten kann*. Die Zeit kannst du besser nutzen
* War zumindest 2022 noch der Fall, obwohl laut Elster-Forum schon längere Zeit bekannt
Achja, außer das VW. Dem solltest du noch eine formlose Mitteilung senden, dass du am 1.3. einen neuen Job hast.
Wenn du ALG beziehen willst, solltest du dich natürlich arbeitslos melden, falls du das noch nicht getan hast. Auf - ebenfalls formlosen - Antrag zahlt die Arbeitsagentur in dem Monat für dich ins VW ein, statt in die GRV.
Insgesamt aber alles kein riesen Ding, für das man viel Aufriss machen muss. Schon gar nicht, sich stundenlang über Elster mit der steuerlichen Erfassung herumschlagen. Die haben einen Bug in ihrem System, den man nur durch Herumprobieren überlisten kann*. Die Zeit kannst du besser nutzen

* War zumindest 2022 noch der Fall, obwohl laut Elster-Forum schon längere Zeit bekannt
Nachrichten in diesem Thema
Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von LiLO1 - 23.01.2026, 18:11
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von Jurjoe - 23.01.2026, 20:13
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von LiLO1 - 24.01.2026, 09:14
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von Egal_ - 24.01.2026, 00:36
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von LiLO1 - 24.01.2026, 09:15


