23.01.2026, 20:04
(23.01.2026, 19:12)RefNdsOL schrieb: Bestehen in deinem anvisierten Land getrennte Laufbahnen (u.a. NRW, HH, Berlin) oder ist der Wechsel (Ri/StA) vorgesehen?
Ich stand nämlich vor mitunter der gleichen Frage, bei uns gibt es eine gemeinsame Laufbahn und bei mir fiel im Ergebnis daher die Wahl zum OLG (Zivilsenat), da dies die Einstellungsbehörden für die Justiz bei uns sind. Wenn ein OLG nach § 120 GVG näher erreichbar wäre, hätte ich jedoch auch einen dortigen Strafsenat erwägt.
Die GenStA habe ich auch erwägt, das soll aber - insbesondere sofern es nicht zumindest eine GenStA am Sitz eines OLG nach § 120 GVG ist - eher weniger spektakulär sein. Schließlich beschäftigt man sich dann zuvorderst mit Beschwerden oder Revisionen zum OLG; ob das so spannend ist - fraglich. Wenn die GenStA bei dir aber für die StA-Einstellung verantwortlich ist, dann kann das naürlich anders aussehen oder wenn es eben eine GenStA bei einem o.g. OLG ist (wobei selbst dabei nicht wenige Verfahren auch vom GBA vertreten werden dürften).
StA kannte ich jedenfalls bereits aus der Strafstation (bei uns gibt es nichts anderes, das mag bei dir anders aussehen falls du in deinem Land zum Strafrichter musstest), insofern wollte ich etwas neues sehen. Im Übrigen ist auch erkennbar, dass die Obergerichte (für die GenStA wird ähnliches gelten) bei Referendaren, die sich für eine Wahlstation dort entscheiden, auch das Interesse an einer Tätigkeit dort annehmen und entsprechend Kontaktherstellung zur Behördenleitung, Personalstellen usw. vorgesehen sind. Eine Art "Vorfühlen", "erstes Kennenlernen" usw.
Ich habe allerdings auch positives von Leuten aus der Wahlstation bei der StA gehört, insbesondere ist auch - das mag von der jew. Behörde abhängen - eine Mitarbeit in bspw. OK (organisierte Kriminalität) oder anderen in der Strafstation nicht vorgesehenen Abteilungen möglich, was sicherlich spannend sein kann. Zudem nochmals die Möglichkeit (und Pflicht) Sitzungsvertretungen wahrzunehmen.
Danke für deine Antwort

Es ist ein Wechsel vorgesehen. Ich bin mir aber sicher, dass ich später als Staatsanwalt arbeiten möchte, daher würde ich die Wahlstation auf jeden Fall im Bereich der StA absolvieren wollen.
Die GenStA dachte ich wäre auch sinnvoll, da sie der StA nicht entspricht vom Ablauf her. Ich durfte in der Strafstation schon bei der StA sein und fand die Arbeit und den Sitzungsdienst wirklich toll. Die Überlegung war deswegen, was bei der Einstellung besser wäre. Bei der GenStA wird man auch zur Erprobung hingeschickt, daher dachte ich mir, dass es sinnvoll wäre. Andererseits macht man bei der StA auch eher die normale Dezernatsarbeit, die man auch später machen würde.
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GenStA oder StA? - von verylawst - 23.01.2026, 18:54
RE: GenStA oder StA? - von RefNdsOL - 23.01.2026, 19:12
RE: GenStA oder StA? - von verylawst - 23.01.2026, 20:04
RE: GenStA oder StA? - von Burchard von Worms - 23.01.2026, 21:13
RE: GenStA oder StA? - von verylawst - 24.01.2026, 13:47









