23.01.2026, 18:11
Hallo,
mein aktueller Arbeitsvertrag bei einer Kanzlei endet zum 06.02, der nächste beginnt am 01.03.2026.
Aufgrund der Kanzleipflicht werde ich wohl eine Wohnzimmerkanzlei einrichten müssen. Was muss ich hierfür alles beachten? Ich finde leider immer relativ widersprüchliche Aussagen und wenig Informationen, dabei denke ich, dass das doch sicher einige bereits gemacht haben?
Ich werde auf jeden Fall die Kammer, das Versorgungswerk und das Arbeitsamt informieren. Um eine Versicherung kümmere ich mich ebenfalls. Muss ich mich auch beim Finanzamt melden? Ich habe nicht vor, in dieser Zeit tatsächlich als Anwältin tätig zu werden.
Vergesse ich noch irgendetwas?
Über Antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen!
mein aktueller Arbeitsvertrag bei einer Kanzlei endet zum 06.02, der nächste beginnt am 01.03.2026.
Aufgrund der Kanzleipflicht werde ich wohl eine Wohnzimmerkanzlei einrichten müssen. Was muss ich hierfür alles beachten? Ich finde leider immer relativ widersprüchliche Aussagen und wenig Informationen, dabei denke ich, dass das doch sicher einige bereits gemacht haben?
Ich werde auf jeden Fall die Kammer, das Versorgungswerk und das Arbeitsamt informieren. Um eine Versicherung kümmere ich mich ebenfalls. Muss ich mich auch beim Finanzamt melden? Ich habe nicht vor, in dieser Zeit tatsächlich als Anwältin tätig zu werden.
Vergesse ich noch irgendetwas?
Über Antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Nachrichten in diesem Thema
Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von LiLO1 - 23.01.2026, 18:11
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von Jurjoe - 23.01.2026, 20:13
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von LiLO1 - 24.01.2026, 09:14
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von Egal_ - 24.01.2026, 00:36
RE: Wohnzimmerkanzlei, was beachten? - von LiLO1 - 24.01.2026, 09:15


