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Kommentarnutzung
kingofkittys
Member
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Beiträge: 56
Themen: 4
Registriert seit: Jul 2023
#5
23.01.2026, 15:50
Ja, auch von meiner Seite: Abschreiben ist der Schlüssel. Korrektoren lieben den "BGH-Tonfall", den kann man so direkt übernehmen  Wink Das hat einfach einen gewissen Wiedererkennungswert. Ich würde versuchen, bei den Probeklausuren so viel wie möglich mit dem Kommentar zu arbeiten. Ich habe mir manchmal auch einfach mehr Zeit genommen, um im Kommentar zu blättern. Das hat mir geholfen, ein Gefühl für das System zu entwickeln. Irgendwann habe ich die relevanten Fundstellen dann in kürzester Zeit gefunden. 
Wichtig: Das gilt explizit nicht (nur) für die "Knackpunkte" des Falls, sondern für alle Definitionen und abstrakten Ausführungen, unter die ich subsumieren musste. In vielen Klausuren kam alles "abstrakte" aus dem Kommentar und ich habe "nur noch" den konkreten Fall aus der Akte darunter subsumiert. Wenn mal etwas nicht zu finden ist, hilft diese Vorgehensweise auch, eigene Definitionen zu entwickeln. Man entwickelt irgendwann die Fähigkeit, diese selbstbewusst aufs Papier zu bringen und so klingen zu lassen, als könnten sie im Kommentar stehen. 
Dass man das System der Kommentierungen verstanden hat, ist übrigens auch hilfreich, um Zusammenhänge zwischen Normen zu erkennen und ein Systemverständnis zu schaffen. 

TLDR: Learning by doing, in jeder Probeklausur Kommentar dazu und den als Ausgangspunkt nehmen
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Nachrichten in diesem Thema
Kommentarnutzung - von Jurabert - 23.01.2026, 13:27
RE: Kommentarnutzung - von RefNdsOL - 23.01.2026, 13:37
RE: Kommentarnutzung - von Lars123 - 23.01.2026, 14:35
RE: Kommentarnutzung - von JurisRef - 23.01.2026, 15:22
RE: Kommentarnutzung - von kingofkittys - 23.01.2026, 15:50
RE: Kommentarnutzung - von Kennziffer007 - 24.01.2026, 11:23
RE: Kommentarnutzung - von Jurabert - 28.01.2026, 16:32
RE: Kommentarnutzung - von JurisRef - 28.01.2026, 20:24


 

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