22.01.2026, 19:00
Eine Frage an die Richter:innen in der Runde: Wie genau läuft das ab, wenn man als Berufseinsteigerin in Teilzeit starten möchte (zB wegen Kindererziehung)? Wird man bereits im Vorstellungsgespräch danach gefragt oder bekommt man noch die Chance dazu, wenn man die Einstellungszusage bereits hat?
Einen grundsätzlichen Anspruch hat man ja, aber bei dem aktuellen Arbeitsmarkt frage ich mich schon, ob ein Teilzeitwunsch - zumindest inoffiziell - eine Art Ausschlusskriterium ist. Ansonsten wäre es ja auch noch möglich, in Vollzeit anzufangen und dann in Teilzeit zu wechseln.
Wie würdet ihr Vorgehen?
Einen grundsätzlichen Anspruch hat man ja, aber bei dem aktuellen Arbeitsmarkt frage ich mich schon, ob ein Teilzeitwunsch - zumindest inoffiziell - eine Art Ausschlusskriterium ist. Ansonsten wäre es ja auch noch möglich, in Vollzeit anzufangen und dann in Teilzeit zu wechseln.
Wie würdet ihr Vorgehen?
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Berufseinstieg als Teilzeitrichterin - von Revision Impossible - 22.01.2026, 19:00
RE: Berufseinstieg als Teilzeitrichterin - von Lars123 - 22.01.2026, 20:51
RE: Berufseinstieg als Teilzeitrichterin - von Rifka - 22.01.2026, 21:03


