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BMZ
Jura123.
Unregistered
 
#1
22.01.2026, 18:24
Hallo, ich habe mich beim BMZ auf eine Stelle als Volljurist beworben. Ich habe angegeben, dass ich außerhalb von Englisch keine andere VN-Sprache kann. Andere Fremdsprachen kann ich aber aufweisen. Nunmehr wurde für die schriftliche Prüfung gefragt, in welcher VN-Sprache, außerhalb von Englisch, ich geprüft werden möchte. Wäre etwas witzlos, wenn ich französisch sage, obwohl ich kein französisch angegeben habe. Aus der Stellenausschreibung geht mE nicht hervor, dass eine weitere VN-Sprache zwingend ist. Daher die Frage: Hat jemand Infos dazu? Ist das ein Ausschlusskriterium?
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BMZ - von Jura123. - 22.01.2026, 18:24
RE: BMZ - von Homer S. - 22.01.2026, 19:23
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