20.01.2026, 07:24
(19.01.2026, 20:18)Egal_ schrieb:(19.01.2026, 19:43)Praktiker schrieb: Das ganze Sachverständigenwesen kommt ja aus den sehr standardisierten Pkw-Fällen. Das ist ein Massengeschäft und braucht entsprechende Leitlinien - und typischerweise geht es um mehr Geld und die Frage Reparatur oder Neubeschaffung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis.
Du hast dagegen einen Spezialfall. Keine Ahnung, ob es schon wo entschieden ist, aber wenn man mit dem rangeht, was immer gilt, scheint es mir in der Tat gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung zu verstoßen, noch Kosten zu produzieren.
Aber man engagiert doch bei einem Verkehrsunfall nicht immer automatisch einen SV? Oder erinnere ich mich falsch?
Das Ref und das letzte Mandat zum Verkehrsunfall (2014/15) ist bei mir schon sehr lange her, aber ich kann mich nicht dran erinnern, einen SV eingeschaltet zu haben. Der Kostenvoranschlag der Werkstätte ist m.E. ausreichend, ein Gutachten dagegen nur notwendig, wenn die Richtigkeit dieses Kostenvoranschlags bestritten wird.
Und ja, als Gegner würde ich hier auch als erstes das Argument der Schadensminderungspflicht bringen, wenn jemand ohne Anlass (fehlendes Bestreiten) die Kosten in die Höhe treibt.
Nein, natürlich nicht immer, da hast Du Recht. Aber sehr häufig ist es eben "zweckmäßig", vgl. https://openjur.de/u/330732.html. Insbesondere eben dann, wenn sich die Frage stellt, ob eine Reparatur noch lohnt - zu merkantilem Minderwert, Restwert und Kosten der Wiederbeschaffung sagt die Werkstatt ja nichts. Aber wenn die Sache vollkommen klar ist, gibt es natürlich nichts zu begutachten - beim Kfz nicht und beim Fahrrad zweimal nicht.
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Sachverständigenkosten beim Fahrradunfall - von ranger - 19.01.2026, 15:21
RE: Sachverständigenkosten beim Fahrradunfall - von Praktiker - 19.01.2026, 19:43
RE: Sachverständigenkosten beim Fahrradunfall - von Egal_ - 19.01.2026, 20:18
RE: Sachverständigenkosten beim Fahrradunfall - von Praktiker - 20.01.2026, 07:24


