13.01.2026, 10:25
Im Übrigen weise ich wegen der wohl nach § 281 ZPO erfolgten Verweisung auf § 281 III 2 ZPO hin, sodass dies ggf. bei der Kostentenorierung zu berücksichtigen ist. Es handelt sich um eine Kostengrundentscheidung, d.h. ob überhaupt Kosten entstanden sind, ist unerheblich.§ 281 III 2 ZPO stellt - neben § 344 ZPO - eine der seltenen Ausnahmen vom Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung dar.
Die gesonderte Tenorierung erübrigt sich (logischerweise) dann, wenn die Klägerin ohnehin die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Die gesonderte Tenorierung erübrigt sich (logischerweise) dann, wenn die Klägerin ohnehin die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Nachrichten in diesem Thema
Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von HelenL. - 09.01.2026, 12:56
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von Praktiker - 09.01.2026, 14:29
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von HelenL. - 10.01.2026, 12:37
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von Praktiker - 10.01.2026, 15:51
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von HelenL. - 11.01.2026, 13:57
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von HelenL. - 11.01.2026, 13:58
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von Praktiker - 11.01.2026, 20:51
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von HelenL. - 12.01.2026, 15:55
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von Praktiker - 12.01.2026, 16:23
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von HelenL. - 12.01.2026, 17:18
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von RefNdsOL - 12.01.2026, 17:27
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von HelenL. - 12.01.2026, 17:32
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von Praktiker - 13.01.2026, 10:20
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von RefNdsOL - 13.01.2026, 10:25
RE: Aufbau Erledigung und Klagerücknahme - von Praktiker - 13.01.2026, 14:05


