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Zur StA mit 2 Kleinkindern?
juraistschön
Member
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Beiträge: 168
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#29
07.01.2026, 18:03
(02.01.2026, 21:07)Anka schrieb:  
(02.01.2026, 20:52)juraistschön schrieb:  
(31.12.2025, 09:24)RefNdsOL schrieb:  Es passt irgendwie hier zum Thema:

Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.

In Bayern war es so, dass man sofort (ab der zweiten Woche) zum Bereitschaftsdienst eingeteilt wurde (natürlich verpflichtend). Man wurde dafür in der betreffenden Woche vom Sitzungsdienst freigestellt.
Wird man denn in Bayern anfangs entlastet? Das klingt ja wirklich gruselig, was hier teilweise geschrieben wird. Ich kenne das (hier aus NDS) tatsächlich nicht - zumindest nicht in dem Maße. Natürlich gibt es phasenweise Mehrarbeit. Auch Kollegen, die ein „undankbares“ Dezernat übernehmen mussten und solche, die nach wenigen Wochen festgestellt haben, dass die Arbeit nichts für sie ist. Aber bei dem absoluten Großteil der bereits etwas eingesesseneren Kollegen habe ich nicht den Eindruck, dass sie regelmäßig übermäßig viele Stunden scheffeln. Unmut herrscht natürlich immer mal, insgesamt ist die Stimmung aber gut.

Und anfangs wird man eben entlastet (und in NDS noch nicht für den Bereitschaftsdienst eingeteilt), weshalb ich selbst den Job auch als Einsteiger mit Kindern als gut machbar empfunden habe. Großer Vorteil mit Kindern ist die flexible Arbeitseinteilung (vom Sitzungsdienst und Ausnahmen mal abgesehen) und die doch zunehmende Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. 

Die Erzählungen hier erschrecken mich daher  zT.

Nein, zumindest zu meiner Zeit gab es keine Entlastung.

Beim Bereitschaftsdienst musst du i.dR. ja keine (anfangs gegenzeichnungspflichtigen) Abschlussverfügungen machen, deshalb geht das an sich schon. Ist halt ziemlich heftig, mitten in der Nacht rausgeklingelt zu werden und ad hoc entscheiden zu müssen, wenn man Neuling ist.

Andererseits können die meisten "Böcke", die man am Anfang fast unweigerlich schießt, vom sachbearbeitenden StA wieder geradegebogen werden.
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Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von Graubrot - 30.12.2025, 02:16
RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von Lars123 - 30.12.2025, 07:18
RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von Graubrot - 30.12.2025, 09:49
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RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von Spencer - 30.12.2025, 20:58
RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von Graubrot - 31.12.2025, 05:14
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RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von RefNdsOL - 31.12.2025, 10:05
RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von Anka - 31.12.2025, 10:39
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RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von juraistschön - 02.01.2026, 20:52
RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von Anka - 02.01.2026, 21:07
RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von juraistschön - 07.01.2026, 18:03
RE: Zur StA mit 2 Kleinkindern? - von Burchard von Worms - 02.01.2026, 22:57
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