05.01.2026, 10:36
(05.01.2026, 09:22)Egal_ schrieb: Du haftest nur mit der normalen Arbeitnehmerhaftung, d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei mittlerer Fahrlässigkeit theoretisch anteilig, aber ich habe in meinen bald 12 Jahren nach dem Ref noch nie mitbekommen, dass irgendein Anwalt von seinem Arbeitgeber in die Haftung genommen wurde.
Der Mandant hat sein Mandat mit deinem Arbeitgeber geschlossen, d.h. er kann seine Haftungsansprüche nur gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen. Dein Arbeitgeber wiederum kann nur dann bei dir Regress nehmen, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Meine Haftungssumme und die der Anwälte in meinem Umfeld, mit denen ich darüber gesprochen habe, liegt daher nur bei der vorgeschriebenen Mindestsumme. Alles andere halte ich für nicht notwendig, solange du nicht selbst Vertragspartner des Mandanten bist.
Seit wann kann man als Arbeitnehmer eine angestellte Rechtsanwältin beschäftigen???
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Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von mittelmäßig25 - 05.01.2026, 06:17
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von Praktiker - 05.01.2026, 08:44
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von Egal_ - 05.01.2026, 09:22
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von mittelmäßig25 - 05.01.2026, 10:36
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von Egal_ - 05.01.2026, 09:28
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von mittelmäßig25 - 05.01.2026, 10:40
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von Egal_ - 05.01.2026, 11:35
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von Patenter Gast - 05.01.2026, 10:22
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von nachdenklich - 05.01.2026, 11:54
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von mittelmäßig25 - 05.01.2026, 12:40
RE: Wie hoch ist eure Berufshaftpflichtversicherung? - von Patenter Gast - 05.01.2026, 14:05









