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Zur StA mit 2 Kleinkindern?
Spencer
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Registriert seit: May 2023
#22
02.01.2026, 15:41
(02.01.2026, 00:01)Burchard von Worms schrieb:  
(01.01.2026, 20:56)RRalf schrieb:  Ich frage mich wirklich, warum Juristen über so viele verschiedene Tätigkeiten hinweg so oft zur Selbstaufgabe und zu absurden Arbeitszeiten bereit sind.

In der GK gibt es das Schmerzensgeld, aber in der Justiz oder in der Verwaltung?

Du wirst ins Beamten- oder Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen, dir kann doch keiner was. Ich kenne bei uns Kollegen, bei denen mich eine 30h Woche noch positiv überraschen würde, selbst solche Fälle haben keinerlei Konsequenzen. 

Dass du irgendwelche Nachteile dadurch hast, nach deinen geschuldeten 41h die Arbeit einzustellen, sehe ich bei den unterirdischen Beförderungschancen in der Justiz nicht.


Die simple Antwort dürfte lauten: Verantwortungsgefühl.

Viele, die es in die Justiz gezogen hat, sind dafür nunmal anfällig und bringen es nicht über sich, das so rein rational im Hinblick auf Vorteile/Nachteile für sich selbst zu betrachten.
Das Problem daran ist, dass der Einzelne bei dem Versuch, die vom Dienstherrn selbst gröblich missachtete Verantwortung durch  überobligatorischen Einsatz auszugleichen, auf Dauer ausbrennen kann. 

Leider wird ein solches persönliches Verantwortungsgefühl gnadenlos bei den Stellenberechnungen eingepreist, so dass der überhöhte Arbeitseinsatz dauerhaft festgeschrieben wird.

Ich empfehle die Lektüre des folgenden Interviews einer Ex-StAin aus NRW in der aktuellen rista (S. 7-8):

https://www.drb-nrw.de/fileadmin/Landesv...06_25..pdf
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2026, 15:42 von Spencer.)
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