29.12.2025, 22:43
So richtig wirst du das nur durch Einsichtnahme erfahren.
Form und Inhalt der Personalakte ergibt sich aus AV d. JM vom 29. Februar 2000 (2051 - Z. 9) in der Fassung vom 20. Februar 2015. Die während des Vorbereitungsdienstes erteilten Zeugnisse werden zu einer Teilakte genommen.
Nach Ende der Ausbildung wird die Personalakte dem LJPA übermittelt, 50 II 2 JAG NRW. Ob das LJPA dann die Personalakte um das Zeugnis mit den Noten etc. erweitert, weiß ich nicht. Dagegen spricht, dass mit der bestandenen mündlichen Prüfung das Ausbildungsverhältnis endet und die Personalakte damit gegenstandslos wird. Dafür spricht, dass es im Sinne der Aktenvollständigkeit sinnvoll wäre, zu dokumentieren, wann das Ausbildungsverhältnis geendet hat
Form und Inhalt der Personalakte ergibt sich aus AV d. JM vom 29. Februar 2000 (2051 - Z. 9) in der Fassung vom 20. Februar 2015. Die während des Vorbereitungsdienstes erteilten Zeugnisse werden zu einer Teilakte genommen.
Nach Ende der Ausbildung wird die Personalakte dem LJPA übermittelt, 50 II 2 JAG NRW. Ob das LJPA dann die Personalakte um das Zeugnis mit den Noten etc. erweitert, weiß ich nicht. Dagegen spricht, dass mit der bestandenen mündlichen Prüfung das Ausbildungsverhältnis endet und die Personalakte damit gegenstandslos wird. Dafür spricht, dass es im Sinne der Aktenvollständigkeit sinnvoll wäre, zu dokumentieren, wann das Ausbildungsverhältnis geendet hat
Nachrichten in diesem Thema
Inhalt Personalakte - von Youn91 - 28.12.2025, 20:39
RE: Inhalt Personalakte - von Homer S. - 28.12.2025, 22:17
RE: Inhalt Personalakte - von Youn91 - 29.12.2025, 14:34
RE: Inhalt Personalakte - von Drin - 29.12.2025, 22:43









