19.12.2025, 12:16
Also 93 HGB beschreibt den Handelsmakler, nicht den Handelsvertreter im Sinne des 84 HGB.
93 umfasst alle Waren die typischerweise gehandelt werden, also alles was nicht höchstpersönlich oder gesetzlich ausgeschlossen ist. Weiterhin nicht Anwendbar ist der 93 bei Grundstücken (siehe Abs. 2) Hypotheken, M&A-Geschäften, Dienstverhältnisse, Dienstleistung mit Ausnahme des Transportes. (vgl. Roth in Baumbach / Hopt § 93 Rn. 12).
Der Vertragspartner muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, aber nicht zwingend Kaufmann nach § 1 HGB.
93 umfasst alle Waren die typischerweise gehandelt werden, also alles was nicht höchstpersönlich oder gesetzlich ausgeschlossen ist. Weiterhin nicht Anwendbar ist der 93 bei Grundstücken (siehe Abs. 2) Hypotheken, M&A-Geschäften, Dienstverhältnisse, Dienstleistung mit Ausnahme des Transportes. (vgl. Roth in Baumbach / Hopt § 93 Rn. 12).
Der Vertragspartner muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, aber nicht zwingend Kaufmann nach § 1 HGB.
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Handelmakler § 93 HGB u.a. - von LaraMueller069 - 16.12.2025, 18:37
RE: Handelsvertreter § 93 HGB - von Konova - 19.12.2025, 12:16
RE: Handelsvertreter § 93 HGB - von LaraMueller069 - 21.12.2025, 15:13
RE: Handelmakler § 93 HGB u.a. - von Konova - 04.01.2026, 22:18
RE: Handelmakler § 93 HGB u.a. - von Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht - 05.01.2026, 16:30
RE: Handelmakler § 93 HGB u.a. - von LaraMueller069 - 19.01.2026, 00:14


