16.12.2025, 18:37
Was meint "Waren oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs" iSd. § 93 Abs. 1 HGB?
Gibt es Waren oder Gegenstände, die nicht zum Handelsverkehr gehören?
Welche Anforderungen sind an den Vertragspartner des Handelsmaklers zu stellen?
Er muss Waren des Handelsverkehrs anschaffen oder veräußern, aber bedeutet das auch, dass er
gewerblich oder gar als Kaufmann handeln muss? Kann es auch ein Privater sein?
Zudem noch eine Frage zum Handelvertreter gem. § 84 ff. HGB.
Der Vertragspartner des Handelsvertreters muss gem. § 84 Abs. 1 HGB ein Unternehmer sein.
Was genau meint das? iSd. § 14 BGB oder Gewerbetreibender iSd. § 1 HGB oder gar Kaufmann iSd. § 1 HGB, oder doch etwas ganz anderes?
Danke euch
Gibt es Waren oder Gegenstände, die nicht zum Handelsverkehr gehören?
Welche Anforderungen sind an den Vertragspartner des Handelsmaklers zu stellen?
Er muss Waren des Handelsverkehrs anschaffen oder veräußern, aber bedeutet das auch, dass er
gewerblich oder gar als Kaufmann handeln muss? Kann es auch ein Privater sein?
Zudem noch eine Frage zum Handelvertreter gem. § 84 ff. HGB.
Der Vertragspartner des Handelsvertreters muss gem. § 84 Abs. 1 HGB ein Unternehmer sein.
Was genau meint das? iSd. § 14 BGB oder Gewerbetreibender iSd. § 1 HGB oder gar Kaufmann iSd. § 1 HGB, oder doch etwas ganz anderes?
Danke euch
Nachrichten in diesem Thema
Handelmakler § 93 HGB u.a. - von LaraMueller069 - 16.12.2025, 18:37
RE: Handelsvertreter § 93 HGB - von Konova - 19.12.2025, 12:16
RE: Handelsvertreter § 93 HGB - von LaraMueller069 - 21.12.2025, 15:13
RE: Handelmakler § 93 HGB u.a. - von Konova - 04.01.2026, 22:18
RE: Handelmakler § 93 HGB u.a. - von Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht - 05.01.2026, 16:30
RE: Handelmakler § 93 HGB u.a. - von LaraMueller069 - 19.01.2026, 00:14


