07.12.2025, 16:37
Es gehört zwar seit 2022 nicht mehr explizit zum Pflichtfachstoff. Dass es gar nicht drankommen könne, kann man so allgemein aber auch nicht sagen.
Denn das Beamtenrecht kann über § 52 II JAG NRW i.V.m § 11 I 2 JAG NRW ("Andere Rechtsgebiete dürfen nur insoweit zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.") durchaus weiterhin Prüfungsgegenstand sein. Insofern liefen auch bereits Klausuren, besonders im ÖR, in denen Rechtsgebiete drankamen, die nicht explizit zum Pflichtfachstoff gehören.
Früher war das Beamtenrecht noch als Pflichtfachstoff in § 52 I 1 Nr. 2 Alt. 2 in der bis zum 16.02.2022 geltenden Fassung des JAG NRW ("im Überblick im Straßenrecht und im Recht des öffentlichen Dienstes", Link) genannt.
Denn das Beamtenrecht kann über § 52 II JAG NRW i.V.m § 11 I 2 JAG NRW ("Andere Rechtsgebiete dürfen nur insoweit zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.") durchaus weiterhin Prüfungsgegenstand sein. Insofern liefen auch bereits Klausuren, besonders im ÖR, in denen Rechtsgebiete drankamen, die nicht explizit zum Pflichtfachstoff gehören.
Früher war das Beamtenrecht noch als Pflichtfachstoff in § 52 I 1 Nr. 2 Alt. 2 in der bis zum 16.02.2022 geltenden Fassung des JAG NRW ("im Überblick im Straßenrecht und im Recht des öffentlichen Dienstes", Link) genannt.
Nachrichten in diesem Thema
Beamtenrecht Prüfungsstoff in NRW - von feuxlio - 05.12.2025, 18:32
RE: Beamtenrecht Prüfungsstoff in NRW - von Lawniverse - 07.12.2025, 16:37


