06.12.2025, 21:46
Sach- und Streitstand geben immer den letzten Stand im Termin wieder.
Anderes Problem: Ist das überhaupt eine Tatsachenbehauptung? Worauf sich die Pflicht bezieht, folgt doch aus Gesetz, Satzung o.ä., dann wäre es nur eine Rechtsansicht, die nicht unstreitig sein kann und das Gericht auch nicht bindet... Oder geht es um die tatsächlichen Voraussetzungen der Streupflicht?
Anderes Problem: Ist das überhaupt eine Tatsachenbehauptung? Worauf sich die Pflicht bezieht, folgt doch aus Gesetz, Satzung o.ä., dann wäre es nur eine Rechtsansicht, die nicht unstreitig sein kann und das Gericht auch nicht bindet... Oder geht es um die tatsächlichen Voraussetzungen der Streupflicht?
Nachrichten in diesem Thema
Urteil Zivilrecht - von HelenL. - 30.11.2025, 11:37
RE: Urteil Zivilrecht - von ranger - 30.11.2025, 13:59
RE: Urteil Zivilrecht - von HelenL. - 30.11.2025, 14:20
RE: Urteil Zivilrecht - von Praktiker - 06.12.2025, 21:46


