05.12.2025, 16:31
Hallo! Ich befinde mich gerade zu Beginn meiner Zivilstation in Bayern und soll jetzt das erste Mal ein Urteil für meinen Ausbildungsrichter schreiben. Meine Frage ist nun, inwiefern ich die in den Schriftsätzen zunächst bestrittenen, dann aber unkommentiert belassenen Tatsachen in das streitige Vorbringen oder doch eher in den Unstreitigen Sachverhalt aufnehmen soll.
Zum Beispiel: Der Klägervertreter behauptet zunächst in der Klageschrift, dass der Beklagte zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses 16 Jahre alt war. In der Klageerwiderung wird vorgetragen, er sei 14 Jahre alt gewesen. Der Klägervertreter bestreitet dies daraufhin. Der Beklagtenvertreter teilt in seinem nächsten Schriftsatz das Geburtsdatum des Beklagten mit, aus dem hervorgeht, dass er tatsächlich zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses 14 Jahre alt war und bietet als Zeugenbeweis die Mutter an. Der Klägervertreter schreibt in seinem nächsten Schriftsatz "der Beklagte, der vermeintlich 14 Jahre alt war..." und äußert sich später dann nicht mehr dazu.
Kommt das nun trotzdem in das streitige Klägervorbringen? Oder ist es dadurch, dass der Kläger sich nicht mehr weiter äußert dann eine unstreitige Tatsache geworden?
Vielen Dank!
Zum Beispiel: Der Klägervertreter behauptet zunächst in der Klageschrift, dass der Beklagte zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses 16 Jahre alt war. In der Klageerwiderung wird vorgetragen, er sei 14 Jahre alt gewesen. Der Klägervertreter bestreitet dies daraufhin. Der Beklagtenvertreter teilt in seinem nächsten Schriftsatz das Geburtsdatum des Beklagten mit, aus dem hervorgeht, dass er tatsächlich zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses 14 Jahre alt war und bietet als Zeugenbeweis die Mutter an. Der Klägervertreter schreibt in seinem nächsten Schriftsatz "der Beklagte, der vermeintlich 14 Jahre alt war..." und äußert sich später dann nicht mehr dazu.
Kommt das nun trotzdem in das streitige Klägervorbringen? Oder ist es dadurch, dass der Kläger sich nicht mehr weiter äußert dann eine unstreitige Tatsache geworden?
Vielen Dank!
Nachrichten in diesem Thema
Streitiges Kläger- / Beklagtenvorbringen oder Unstreitiger SV? - von dandryer - 05.12.2025, 16:31
RE: Streitiges Kläger- / Beklagtenvorbringen oder Unstreitiger SV? - von Praktiker - 06.12.2025, 21:40
RE: Streitiges Kläger- / Beklagtenvorbringen oder Unstreitiger SV? - von RiNrw - 07.12.2025, 13:22


