Gestern, 15:03
(Gestern, 14:07)Sesselpupser schrieb:(Gestern, 13:59)RefNdsOL schrieb:(Gestern, 13:40)nrwler25 schrieb:(Gestern, 13:25)Äfes schrieb: Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).
Ich war nach Abschluss des Studiums bis zum Ref auch als Scheinstudent in einem anderen Studiengang eingeschrieben. Das wurde mir von der Studienberatung der Uni explizit so empfohlen. Damit lief die Krankenversicherung als Student weiter und das Studententicket genauso. Arbeitslos gemeldet war ich da nie. Gibt halt kein Geld vom Amt, das in Anspruch zu nehmen empfinde ich aber ohnehin als persönlichen Makel, daher hab ich gerne für die 2 Monate vom Ersparten gelebt, bis das Ref losging. Rentenpunkte hin oder her, glaubt wirklich noch jemand dass er in 30 oder 40 Jahren (Rente mit 70 kommt) noch besonders viel Rente kriegt? Wieder mal eine typisch deitsche Frage, das Leben nach irgendwelchen fernen Versorgungsversprechungen auszurichten, aber gut, Offtopic..einfach anderes NC-freies Studienfach suchen und einschreiben und man hat die Ruhe vor dem Amt, und braucht in den Lebenslauf auch nicht arbeitslos reinzuschreiben.
Das ist auch ein regelmäßiges Vorgehen, allerdings beziehst du dich ja auf die Zeit vor dem Ref. Die meisten Studenten haben da mangels Einzahlungen noch keinen Anspruch auf ALG, weswegen man sich beim Amt nicht melden muss. Dein Fall ist also ein ganz anderer als der vom Poster.
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RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Äfes - Gestern, 13:25
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