Gestern, 14:17
(Gestern, 13:59)RefNdsOL schrieb:(Gestern, 13:40)nrwler25 schrieb:(Gestern, 13:25)Äfes schrieb: Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).
Ahh okay, danke! Dann hab ich die Pflicht wohl als größer wahrgenommen, als sie eigentlich ist :D
Wie ist das denn, wenn man ganz gerne eine längere Pause mit ggf. Auslandsaufenthalten machen will? Macht das Amt da Probleme, wenn man ALG bezieht, sodass man besser den Weg über Uni geht, oder geht das bis zu einem gewissen Zeitraum problemlos? Hat da jemand Erfahrungen?
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Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von nrwler25 - Gestern, 12:24
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Äfes - Gestern, 13:25
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