• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation?
Antworten

 
Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation?
nrwler25
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2025
#3
Gestern, 13:40
(Gestern, 13:25)Äfes schrieb:  Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?

Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.

Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?

In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.

Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von nrwler25 - Gestern, 12:24
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Äfes - Gestern, 13:25
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von nrwler25 - Gestern, 13:40
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von RefNdsOL - Gestern, 13:59
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Sesselpupser - Gestern, 14:07
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Gast1904 - Gestern, 15:03
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von nrwler25 - Gestern, 14:17
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von RefNdsOL - Gestern, 14:21
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von nrwler25 - Gestern, 15:19
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Homer S. - Gestern, 16:11
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Äfes - Gestern, 22:14
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Egal_ - Vor 2 Stunden


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus