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Gestern, 13:25
Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von nrwler25 - Gestern, 12:24
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Äfes - Gestern, 13:25
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von nrwler25 - Gestern, 13:40
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RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Homer S. - Gestern, 16:11
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Äfes - Vor 9 Stunden


