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Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation?
nrwler25
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2025
#1
Gestern, 12:24
Liebe Leute,
da ich hoffentlich bald durch bin, stellt sich allmählich die Frage der Meldung beim Arbeitsamt. Uns wurde mit Zuweisung zur Wahlstation mitgeteilt, dass wir uns möglichst umgehend schonmal arbeitssuchend melden sollen und uns dann innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ladung mit dem konkreten Datum der Prüfung arbeitslos melden sollen. Das wollte ich auch eigentlich machen. 
Jetzt ist mir aber wieder bewusst geworden, dass ich eigentlich noch immer eingeschrieben bin, da ich immer vorhatte noch eine Klausur zu schreiben, um noch ein Zertifikat zu erwerben. Der Plan besteht auch weiterhin lose - zumal ich durch die Vorlesung dann auch direkt den Nachweis zum anwaltlichen Berufsrecht in der Tasche hätte, den man ja ohnehin braucht. 

Als Student war man ja aber nicht arbeitslos. Werde ich dann mit Abschluss der mündlichen Prüfung überhaupt arbeitslos, sodass die Meldepflicht besteht? Oder falle ich automatisch zurück in den Studentenstatus und bin darüber abgedeckt?

Leider kenne ich niemanden, der in derselben Situation war und auch bei der Referendarabteilung konnte man mir nicht weiterhelfen. Hat jemand da Erfahrung?

Ich bin in NRW.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 12:25 von nrwler25.)
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Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von nrwler25 - Gestern, 12:24
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von Äfes - Gestern, 13:25
RE: Arbeitslosmeldung nach Mündlicher trotz Immatrikulation? - von nrwler25 - Gestern, 13:40
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