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  5. "Klassiker" in den Rechtsgebieten im Zweiten
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"Klassiker" in den Rechtsgebieten im Zweiten
ranger
Member
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Beiträge: 88
Themen: 7
Registriert seit: Jan 2022
#2
28.11.2025, 11:19
(28.11.2025, 08:07)Ruhri schrieb:  Hallo in die Runde,

ich schreibe bald meinen Verbesserungsversuch und bin des Lernens langsam müde. Als Anhänger der Pareto-Prinzips würde dennoch es gerne vermeiden, auf dem (ganz) falschen Fuß erwischt zu werden, weil ich einen (angeblichen) Klassiker nicht kenne.

Daher würde ich gerne die Schwarmintelligenz hier anzapfen und fragen, was Eurer Meinung nach die "Klassiker" in den jeweiligen Rechtsgebieten sind, die man auf jeden Fall kennen muss. 

Einen Thread, der hierzu eine Liste o.ä. bereithält, habe ich leider nicht gefunden. Vielleicht können wir hier zusammen aber eine erarbeiten.  Happywide

LG
Ruhri

Grundsätzlich bringt es nicht viel, sich isoliert auf "Klassiker" vorzubereiten. Besser in die Breite als in die Tiefe lernen. Struktur und Systemverständnis gehen jedem Detailwissen vor. 

=> Inhaltsverzeichnisse der einschlägigen Skripte anschauen - diese erhalten ggf. schon eine Priorisierung der einschlägigen Rechtsgebiete. 

Bsp.: Materielles öffentliches Recht von AS folgt (ungefähr) folgendem Aufbau => Baurecht, POR, Öff. Wirtschaftsrecht (insb. Zulassungsansprüche); Beamtenrecht ... Dazu Vollstreckung + Kostenerhebung. 
Dazu würde ich in prozessualer Hinsicht als zwingend erforderlich das Widerspruchsverfahren (außer, wenn du in NRW schreibst), §§ 80/80a, § 123 VwGO sowie die sonstigen Formalia (Kosten, VV) bezeichnen. Hier dürfen keine Fehler passieren.
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Nachrichten in diesem Thema
"Klassiker" in den Rechtsgebieten im Zweiten - von Ruhri - 28.11.2025, 08:07
RE: "Klassiker" in den Rechtsgebieten im Zweiten - von ranger - 28.11.2025, 11:19
RE: "Klassiker" in den Rechtsgebieten im Zweiten - von Questioner - 28.11.2025, 13:54


 

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