22.11.2025, 09:14
(21.11.2025, 14:14)DM21 schrieb: Vermittlungsvorschläge mit Rechtsbehelfsbelehrung kommen auch noch per Post und sind im Onlineportal extra markiert. Auf die musst du dich bewerben. Auf Vermittlungsvorschläge ohne RB würde ich antworten, dass du dich dort nicht bewirbst. Ich hab nichts gemacht und dann kam der Vermittlungsvorschlag mit RBF
Anmerkungen was du in die Bewerbung schreiben darfst findest du in BeckOGK § 159 SGB II Rn 220.
Vielen Dank! Das hilft mir alles sehr. In Summe gehe ich jetzt davon aus, dass ich mich auf alle Vermittlungsvorschläge, die ich bisher online bekommen habe (zwischenzeitlich sind es 4..), nicht bewerben MUSS, weil ohne RBB, aber besser reagieren sollte, um nicht künftig nur noch welche mit RBB zu erhalten.
Wenn ihr euch auf die Vermittlungsvorschläge (ohne RBB) nicht beworben habt, habt ihr in der Begründung dann zT einfach ehrlich gesagt, dass der Job nicht euren Interessen entspricht oder habt ihr euch eher konkrete Dinge aus der Ausschreibung gesucht und argumentiert, weshalb die nicht eurem Profil entsprechen?
Nachrichten in diesem Thema
Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von HillaSo - 20.11.2025, 20:15
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von KissingSpines - 20.11.2025, 21:26
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von SNC97 - 21.11.2025, 13:18
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von DM21 - 21.11.2025, 14:14
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von HillaSo - 22.11.2025, 09:14
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von Sesselpupser - 22.11.2025, 10:45
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von KissingSpines - 22.11.2025, 15:58
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von Paul Klee - 22.11.2025, 16:19
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von Lol22 - Gestern, 10:58


