20.11.2025, 21:26
(20.11.2025, 20:15)HillaSo schrieb: Hallo,
ich bin seit Oktober arbeitslos gemeldet und hatte auch direkt ein Beratungsgespräch mit meiner Sachbearbeiterin. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich auf der Suche bin, aber einen Plan habe und Bewerbungen schreibe. Schon nach 2 Wochen hatte ich den ersten Vermittlungsvorschlag im Online-Postfach für eine Stelle bei der Stadt, die ein abgeschlossenes Jurastudium nur alternativ voraussetzt, eigentlich genügt eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter etc. Der Job interessiert mich jedenfalls absolut nicht, ist auch im Vergleich zu meiner vorherigen Stelle massiv unterbezahlt und entspricht auch nicht meinen juristischen Schwerpunkten. Die Bewerbungsfrist läuft am Sonntag aus und jetzt frage ich mich, was ich mache. Eine Rechtsfolgenbelehrung ist nicht beigefügt, aber da das alles online ist, weiß ich auch nicht, ob das mittlerweile überhaupt noch praktiziert wird oder ob es einfach eine allgemeine Belehrung in den Merkblättern gibt und keine explizite mehr unter dem jeweiligen Vermittlungsvorschlag.
Leider ist es auch bei dem einen Vorschlag nicht geblieben, zwischenzeitlich kamen noch 2 andere. Der eine bei einem Mieterschutzbund, 1. Examen reicht aus (und ich kenne bisher nur Anwälte, die diese Tätigkeit nebenbei machen). Der andere bei einem Chemiekonzern. Alles nicht meine Schwerpunkte und nichts, wonach ich suche. Ich schreibe natürlich währenddessen fleißig eigene Bewerbungen und habe nicht vor, noch lange arbeitslos zu sein. Es geht mir also nicht darum, nicht arbeiten zu wollen, aber ich suche eben auch nach einem Job, der nachhaltig zu mir passt und den ich nicht von Beginn an nicht ausüben möchte und absehbar wieder nach was neuem suchen würde.
Kann mir hier jemand Erfahrungen teilen? Habt ihr solche Vermittlungsvorschläge einfach ignoriert? Reicht der Satz "auf den Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit hin bewerbe ich mich..." im Anschreiben dafür, dass man zwar seinen Pflichten der Bewerbung nachkommt, aber nicht eingeladen wird?
Meine Sachbearbeiterin hatte mir mitgeteilt, dass die Vermittlungsvorschläge
1. Rein automatisch vom System, in das deine Ausbildung eingepflegt wurde, versendet werden
2. Lediglich Vorschläge seien. Man könne sie getrost ohne Rechtsfolgen ignorieren.
Ob du dich auf meine Geschichte verlassen möchtest, steht auf einem anderen Blatt. Im Zweifel eben eine schlechte Bewerbung raushauen. Deine Einleitung klingt nicht schlecht, vielleicht schreibst du noch etwas über deine tatsächlichen Interessen und deutest an, mit einer Tätigkeit bei dem AG diesem Ziel als Zwischenschritt näher kommen zu wollen.
Nachrichten in diesem Thema
Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von HillaSo - 20.11.2025, 20:15
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von KissingSpines - 20.11.2025, 21:26
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von SNC97 - 21.11.2025, 13:18
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von DM21 - 21.11.2025, 14:14
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von HillaSo - 22.11.2025, 09:14
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von Sesselpupser - 22.11.2025, 10:45
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von KissingSpines - 22.11.2025, 15:58
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von Paul Klee - 22.11.2025, 16:19
RE: Vermittlungsvorschlag Agentur für Arbeit - von Lol22 - Vor 2 Stunden


