20.11.2025, 06:36
Hier in Nds beginnt man mit einer mehrwöchigen Einarbeitungsphase am LSG, bei dem man in die Themen der zukünftig zu leitenden Kammer eingearbeitet wird. Da Sozialrecht kein Pflichtfachstoff ist und es war auch relativ unbekannt allgemein ist, sind die Behörden entsprechend darauf ausgerichtet mit diesem Umstand - kein Vorwissen - umzugehen. Letztlich sollte einem bewusst sein, dass es besonderes Verwaltungsrecht ist und besondere Verwaltungsgerichte. Insofern lässt sich weitgehend das systematische Verständnis des ÖR anwenden.
Querlesen des Meyer-Ladewigs als Standardkommentar zum SGG, insbesondere die ersten Vorschriften kann dabei sicherlich nicht uninteressant sein für den ersten Zugang.
Querlesen des Meyer-Ladewigs als Standardkommentar zum SGG, insbesondere die ersten Vorschriften kann dabei sicherlich nicht uninteressant sein für den ersten Zugang.
Nachrichten in diesem Thema
Vorbereitung auf Sozialrichterstelle - von Therizinosaurus - 19.11.2025, 01:00
RE: Vorbereitung auf Sozialrichterstelle - von FreundundHelfer - 19.11.2025, 12:07
RE: Vorbereitung auf Sozialrichterstelle - von RSG - 19.11.2025, 22:59
RE: Vorbereitung auf Sozialrichterstelle - von RefNdsOL - 20.11.2025, 06:36
RE: Vorbereitung auf Sozialrichterstelle - von Therizinosaurus - 27.11.2025, 04:15
RE: Vorbereitung auf Sozialrichterstelle - von marls - 27.11.2025, 09:41
RE: Vorbereitung auf Sozialrichterstelle - von Therizinosaurus - 27.11.2025, 09:47


