18.11.2025, 17:59
Niemandem wird gekündigt. Man gibt zu verstehen, dass ein zeitnaher Wechsel im Interesse aller Beteiligten wäre. Fertig.
Und wer jetzt sagt "ach was, das sitze ich aus". Willst du wirklich, nachdem du es in die GK geschafft hast und offensichtlich gut qualifiziert bist, auf das Abstellgleis geschoben werden und nur noch Deppenaufgaben machen?
Und wer jetzt sagt "ach was, das sitze ich aus". Willst du wirklich, nachdem du es in die GK geschafft hast und offensichtlich gut qualifiziert bist, auf das Abstellgleis geschoben werden und nur noch Deppenaufgaben machen?
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Kündigung wegen Nichterreichen der billables - von Sudoku - 18.11.2025, 16:53
RE: Kündigung wegen Nichterreichen der billables - von Freidenkender - 18.11.2025, 17:31
RE: Kündigung wegen Nichterreichen der billables - von GästinNRW2 - 18.11.2025, 17:55
RE: Kündigung wegen Nichterreichen der billables - von Egal_ - 18.11.2025, 20:25
RE: Kündigung wegen Nichterreichen der billables - von Patenter Gast - 18.11.2025, 17:59
RE: Kündigung wegen Nichterreichen der billables - von IWantToBelieveInEuroparecht - 18.11.2025, 18:53









