12.11.2025, 19:06
Kann ich komplett empfehlen. Ich habe mit einer guten Selbstorganisation den AG-/Stationsstoff auch neben der Tätigkeit gut bearbeitet bekommen. Außerdem tut die Abwechslung gut. Sollte es dir irgendwann zu viel werden, kannst du auch immer noch aufhören.
Noch einige Anmerkungen hierzu:
Noch einige Anmerkungen hierzu:
- idR wirst du von Seiten deines Dienstherrn nur einen Tag pro Woche arbeiten dürfen. Dass dich eine Kanzlei nur für einen Tag einstellt, ist idR nur unter zwei Bedingungen vorstellbar: du bist entweder bekannt und bewährt, ODER du verpflichtest dich, auch deine Anwaltsstation bei der Kanzlei zu machen.
- Steuerklasse 5 (für die Nebentätigkeit) ist mit einigen Nachteilen, die aber nicht erheblich sind, verbunden.
- Die Gehälter findest du bei AZUR. Je größer die Kanzlei, desto besser idR das Gehalt für WiMis.
Nachrichten in diesem Thema
Wis. Mit während des Refs - von ma_Ref - 12.11.2025, 18:12
RE: Wis. Mit während des Refs - von ranger - 12.11.2025, 19:06
RE: Wis. Mit während des Refs - von M1511 - 12.11.2025, 20:36









