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Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht?
Mariechen
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2025
#8
08.11.2025, 13:52
Als Richter bist du beihilfeberechtigt.
Das würde ich mir gut überlegen. 
Eine SekretärIn kostet. Ein Büro kostet. Versicherung...
Ich würde nur wechseln, wenn ich über mindestens 15 Berufserfahrung (Einzelrichter, Schöffengericht, Berufungskammer, Jugendstrafsachen ...) als im Strafrecht hätte. 
Du hast keine Ahnung auf was du dich da einlässt, falls deine Frage ernst gemeint sein sollte.
Als Strafverteidiger ist es deine vornehmste Aufgabe es gar nicht zu einem Prozess kommen zu lassen. 
Deine ersten Ansprechpartner sind immer Polizei / Staatsanwaltschaft. 
Wenn eine Staatsanwalt wechselt könnte ich das nachvollziehen. 
Das Richterdasein würde ich niemals freiwillig aufgeben.
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Nachrichten in diesem Thema
Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von PPK - 17.10.2025, 18:08
RE: Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von Spencer - 17.10.2025, 18:11
RE: Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von Praktiker - 17.10.2025, 20:32
RE: Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von juraistschön - 17.10.2025, 21:32
RE: Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von blabla1337 - 18.10.2025, 08:26
RE: Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von NRW556 - 18.10.2025, 09:39
RE: Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von ranger - 18.10.2025, 12:39
RE: Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von Mariechen - 08.11.2025, 13:52
RE: Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von Äfes - 08.11.2025, 15:00
RE: Vom Richter zum Pflichtverteidiger oder Fachanwalt für Sozialrecht? - von Freidenkender - 10.11.2025, 11:41


 

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