06.11.2025, 10:01
(06.11.2025, 07:55)Praktiker schrieb:(05.11.2025, 15:57)DM21 schrieb: Update: Ich habe nochmal mit der Frau vom LBV telefoniert. Sie meinte die Nachversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung muss durchgeführt werden und sollte ich innerhalb eines Jahres Mitglied eines Versorgungswerkes werden, dann könnte ich immer noch den Antrag stellen.
Ich finde das etwas seltsam, wurde dann nicht schon die Nachversicherung bei der Rentenversicherung durchgeführt? Zahlt die Rentenversicherung dann das Geld an mich bzw. das Versorgungswerk zurück? Eigentlich wäre mit Zahlung an die Rentenversicherung ja die Nachversicherung durchgeführt.
@Praktiker: Ich bin mir sehr sicher, dass ich Rechtsanwalt werden möchte. Jedoch kann man das in diesem tollen Formular nicht eintragen und das Merkblatt ist extrem unübersichtlich. Natürlich könnte ich mich da einlesen. Offensichtlich bin ich nicht der einzige der mit diesem Formular Probleme hat. Eigentlich sollte es möglich sein ein einfach verständliches Merkblatt anzufertigen.
Edit:
Scheinbar ist es so, dass durch die Antragsmöglichkeit die Beiträge nicht fällig werden und das LBV daher noch nicht zahlen muss:
Aus dem Beck OGK § 186 SGB VI:
"Das Antragsrecht und die Frist zu seiner Ausübung bewirken im Ergebnis einen weiteren Aufschubgrund neben denen des § 184 Abs. 2 für die Zahlung der Nachversicherungsbeiträge und damit eine Verschiebung der Fälligkeit, solange der Nachzuversichernde noch einen Antrag stellen kann und dies zu planen angibt (BSGE 99, 227= NJOZ 2008, 4272; → § 184 Rn. 5a)."
Doch, unter 2. bei "versicherungspflichtige Beschäftigung" usw., oder reden wir von verschiedenen Formularen? Wie gesagt, Deine Schwierigkeiten kommen daher, dass Du noch nicht weißt wann und wo. Also wartest Du, bis es sich klärt.
Genau dieses Formular aber Ziff.2., Seite 2 bezieht sich nur auf eine "wegen Gewährung einer Versorgungsanwartschaft" versicherungsfreie Tätigkeiten. Das sind die § 6 I Nr.2 und § 5 ( Beck OGK SGB VI § 184 Rn 9f.) und eben nicht die § 6 I Nr.1 (Versicherung für die Berufsgruppe). Das heißt Ziff.2 fragt also nur ab, ob man Beamter oder Angestellter mit Versorgungsanwartschaft werden möchte.
Ich kann unter Ziff.2 nur angeben, dass ich gerade nicht beschäftigt bin.
Die Frau vom LBV meinte übrigens zu mir, ich kann nicht abwarten. Ich muss das jetzt erstmal die gesetzliche Rentenversicherung angeben und kann dann den Antrag für die Nachversicherung beim Versorgungswerk innerhalb eines Jahres stellen.
Nachrichten in diesem Thema
Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 04.11.2025, 17:37
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von wacaffe - 04.11.2025, 18:34
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 04.11.2025, 19:30
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Äfes - 04.11.2025, 20:38
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Homer S. - 04.11.2025, 21:01
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von RefNdsOL - 04.11.2025, 21:24
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Lol22 - 04.11.2025, 22:02
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 04.11.2025, 23:16
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Paul Klee - 05.11.2025, 01:37
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 05.11.2025, 08:00
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Homer S. - 05.11.2025, 10:59
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 05.11.2025, 14:17
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Homer S. - 05.11.2025, 14:55
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Paul Klee - 05.11.2025, 22:19
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 05.11.2025, 15:57
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 06.11.2025, 07:55
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 06.11.2025, 10:01
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 06.11.2025, 10:54
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von MartiNRW - 06.11.2025, 12:31
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 06.11.2025, 13:40
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Bro - 07.11.2025, 16:08
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 07.11.2025, 21:44
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Bro - 08.11.2025, 12:54


