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Erklärung zur Nachversicherung
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 416
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#11
05.11.2025, 10:59
(05.11.2025, 08:00)Praktiker schrieb:  
(05.11.2025, 01:37)Paul Klee schrieb:  
(04.11.2025, 23:16)Praktiker schrieb:  
(04.11.2025, 22:02)Lol22 schrieb:  Ich habe damals reingeschrieben, dass ich vorhabe innerhalb der nächsten 6 Monate als RAin tätig zu werden und ich dies dann zu gegebener Zeit anzeigen werde. Da kam dann auch nie eine Nachfrage.😅 Ich wusste zu den Zeitpunkt auch noch gar nicht, wo es beruflich wirklich hingeht. Aber ja, der ganze Mist ist absolut unverständlich..

Man könnte auch sagen: Es ist Jura. Da gibt es Rechtsnormen, die in dem Formular sogar zitiert werden, die man lesen kann und die kommentiert werden, und Rechtsfolgen, die man herbeiführen kann. Wenn es eine Bevölkerungsgruppe gibt, die so etwas beherrschen kann, dann Juristen auf dem Höhepunkt ihres Wissens nach dem zweiten Staatsexamen 😁

Das Thema betrifft wirklich jeden Referendar der nicht zum Staat geht. Wäre doch ganz nett, wenn es da eine intuitive und faire Regelung gäbe, statt dass man überlegen müsste, ob man 5 Jahre bei der DRV vollbringt, ob es sich lohnt nur den Arbeitnehmeranteil auszahlen zu lassen oder wie sich mathematisch der Quotient im  Versorgungswerk je nach Land und zugrundeliegender Satzung verändert.

Im Grunde hast Du damit schon alles gesagt: es ist halt nicht bei allen gleich, sondern hängt davon ab, was man danach macht und, falls man Anwalt wird, in welches Versorgungswerk man geht usw. Wie soll das Land das wissen, wenn man selbst es noch nicht weiß? Klar, wenn man die Versorgungswerke abschaffen würde oder ihnen die Selbstverwaltung nehmen und alle den gleichen Regeln unterwerfen, dann wäre alles einfacher. Das geht aber etwas über den Einflussbereich des LBV hinaus. Aber hey, es ist ein Juraforum. Welche Gesetzesänderung schlägst Du vor? Klar wäre es schön, wenn das Leben insgesamt einfacher wäre (dann bräuchte es allerdings auch keine Juristen...).

Du willst doch nicht wirklich behaupten, das Recht der Nachbersicherung wäre gesetzgeberisch eine Glanzleistung oder? Klar "musst" du als Jurist mit 2 Stex ein Gesetz verstehen, trotzdem gibt es gut gemachte und schlecht gemachte Gesetze.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2025, 10:59 von Homer S..)
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Nachrichten in diesem Thema
Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 04.11.2025, 17:37
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von wacaffe - 04.11.2025, 18:34
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 04.11.2025, 19:30
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Äfes - 04.11.2025, 20:38
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Homer S. - 04.11.2025, 21:01
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von RefNdsOL - 04.11.2025, 21:24
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Lol22 - 04.11.2025, 22:02
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RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Paul Klee - 05.11.2025, 01:37
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 05.11.2025, 08:00
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Homer S. - 05.11.2025, 10:59
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 05.11.2025, 14:17
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Homer S. - 05.11.2025, 14:55
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Paul Klee - 05.11.2025, 22:19
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 05.11.2025, 15:57
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 06.11.2025, 07:55
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 06.11.2025, 10:01
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 06.11.2025, 10:54
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von MartiNRW - 06.11.2025, 12:31
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von DM21 - 06.11.2025, 13:40
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Bro - 07.11.2025, 16:08
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Praktiker - 07.11.2025, 21:44
RE: Erklärung zur Nachversicherung - von Bro - 08.11.2025, 12:54


 

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