01.06.2019, 01:13
Gast
Schwachsinn, da wird nichts vermerkt. Bei der Anfechtung hat man die Gewissheit, dass der Sachbearbeiter für den entsprechenden Lohn - Kaiser sind teuer, können aber was- schon etwas finden wird. Bei dem Verbesserungsversuch kann es auch einfach mal in die Hose gehen, das weiß man nie.
Das der etwas findet, mag sein. Dennoch sollte man sich nicht zu viele Hoffnungen machen. Zu Notenheraufsetzungen kommt es eher selten. Wenn es nicht aufs Geld ankommt, würde ich in dem Fall alle Klausuren checken lassen und möglichst mindestens zwei oder drei Klausuren anfechten. Dann kann man vielleicht auf den einen nötigen Punkt hoffen.
(31.05.2019, 11:03)Gast schrieb: Den weg über die Prüfungsanfechtung zu gehen hat in so einem Fall dann auch was querulatorische (vorsicht, wird ggf. auch Altenkundig...). Wenn du wirklich n zweistelliges Examen erreichen willst, schreib den Verbesserungsversuch, das ist danb die legitime Möglichkeit.
Schwachsinn, da wird nichts vermerkt. Bei der Anfechtung hat man die Gewissheit, dass der Sachbearbeiter für den entsprechenden Lohn - Kaiser sind teuer, können aber was- schon etwas finden wird. Bei dem Verbesserungsversuch kann es auch einfach mal in die Hose gehen, das weiß man nie.
Das der etwas findet, mag sein. Dennoch sollte man sich nicht zu viele Hoffnungen machen. Zu Notenheraufsetzungen kommt es eher selten. Wenn es nicht aufs Geld ankommt, würde ich in dem Fall alle Klausuren checken lassen und möglichst mindestens zwei oder drei Klausuren anfechten. Dann kann man vielleicht auf den einen nötigen Punkt hoffen.
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Anfechtung bestandener Klausuren? - von GastBbg - 30.05.2019, 14:25
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von Gast - 30.05.2019, 16:09
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