30.05.2019, 21:37
Ich bin im Grunde der gleichen Meinung wie meine Vorredner. Dein Erwägungsgrund ist Quatsch.
Aber zusätzlich hab ich auch noch einen Erfahrungswert für dich, da ich das beim ersten Examen selbst gemacht habe. Bei mir ging es um 0,07 Punkte, die zum VB fehlten. Ich nehme mal das Ergebnis vorweg: es hat nicht funktioniert.
Für mich war es aber in der Situation die schnellste und einfachste Chance, doch noch das VB zu bekommen. Ich hätte auch nochmal verbessern können, aber das wär mir dann irgendwie zu blöd.
Ich habe dann jedenfalls Einsicht genommen und war dann schon etwas ernüchtert. Das Problem war nämlich, dass ich kaum eine Schrift der Prüfer lesen konnte. Was will man da also „anfechten“, wenn man die Erwägungsgründe des Prüfers nicht mal lesen kann. Deshalb hab ich mich letztlich für eine Klausur entschieden, in der ich 8 Punkte hatte - im Grunde aber nur weil ich dort die Schrift lesen konnte.
Ich habe mir dann relativ viel Mühe gemacht, war lange in der Bibliothek und hab dann einige Seiten geschrieben.
Kostete pro Klausur meine ich 50€ plus einmalige Verwaltungsgebühr von 20€ oder so ähnlich (1.examen in NRW).
Hab dann mindestens 3 oder 4 Monate auf eine Antwort gewartet und die fiel wie schon fast erwartet kurz, knapp und negativ aus.
Also ich denke, es kann ausnahmsweise mal klappen, aber dann muss da schon irgendein gravierender Fehler in der Bewertung zu finden sein. Ein „unvertretbar“ hat bei mir zb nicht gereicht...obwohl ich die gegenteilige Meinung raus gesucht und zitiert habe..
Ich würde es bei 0,0x Punkten vor einem Notensprung wohl nochmal probieren, aber nicht wenn es kein Notensprung ist..
zu viel Arbeit, Zeit, Geld und in der Personalakte wird es außerdem auch gespeichert..
Aber zusätzlich hab ich auch noch einen Erfahrungswert für dich, da ich das beim ersten Examen selbst gemacht habe. Bei mir ging es um 0,07 Punkte, die zum VB fehlten. Ich nehme mal das Ergebnis vorweg: es hat nicht funktioniert.
Für mich war es aber in der Situation die schnellste und einfachste Chance, doch noch das VB zu bekommen. Ich hätte auch nochmal verbessern können, aber das wär mir dann irgendwie zu blöd.
Ich habe dann jedenfalls Einsicht genommen und war dann schon etwas ernüchtert. Das Problem war nämlich, dass ich kaum eine Schrift der Prüfer lesen konnte. Was will man da also „anfechten“, wenn man die Erwägungsgründe des Prüfers nicht mal lesen kann. Deshalb hab ich mich letztlich für eine Klausur entschieden, in der ich 8 Punkte hatte - im Grunde aber nur weil ich dort die Schrift lesen konnte.
Ich habe mir dann relativ viel Mühe gemacht, war lange in der Bibliothek und hab dann einige Seiten geschrieben.
Kostete pro Klausur meine ich 50€ plus einmalige Verwaltungsgebühr von 20€ oder so ähnlich (1.examen in NRW).
Hab dann mindestens 3 oder 4 Monate auf eine Antwort gewartet und die fiel wie schon fast erwartet kurz, knapp und negativ aus.
Also ich denke, es kann ausnahmsweise mal klappen, aber dann muss da schon irgendein gravierender Fehler in der Bewertung zu finden sein. Ein „unvertretbar“ hat bei mir zb nicht gereicht...obwohl ich die gegenteilige Meinung raus gesucht und zitiert habe..
Ich würde es bei 0,0x Punkten vor einem Notensprung wohl nochmal probieren, aber nicht wenn es kein Notensprung ist..
zu viel Arbeit, Zeit, Geld und in der Personalakte wird es außerdem auch gespeichert..
Nachrichten in diesem Thema
Anfechtung bestandener Klausuren? - von GastBbg - 30.05.2019, 14:25
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von Gast - 30.05.2019, 16:09
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von GastBbg - 30.05.2019, 16:30
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von Burata - 30.05.2019, 20:05
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von GastK27 - 30.05.2019, 21:37
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von GastBbg - 30.05.2019, 21:41
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von GastK27 - 30.05.2019, 22:06
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von NRWNRW - 31.05.2019, 05:35
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von Burata - 31.05.2019, 09:36
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von Gast - 31.05.2019, 11:03
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von Gast - 31.05.2019, 11:13
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von Gast - 01.06.2019, 01:13
RE: Anfechtung bestandener Klausuren? - von Gast - 31.05.2019, 11:20








