15.10.2025, 10:17
Das ist eine problematische Frage wegen Art. 33 GG. Einerseits darf der Dienstherr die Qualifikation vorgeben. Andererseits kann die Befähigung und Leistung im Beruf schwer ausgeblendet werden. Noch heikler ist es ohne starre Notenvorgabe bei Konkurrenzbewerbungen. Viel Spaß vor dem VG...
Nachrichten in diesem Thema
Noten mit mehrjähriger BE beim Staat (BY / BW) noch immer relevant? - von Dachpappe - 14.10.2025, 18:21
RE: Noten mit mehrjähriger BE beim Staat (BY / BW) noch immer relevant? - von Sonnenschein - 14.10.2025, 18:25
RE: Noten mit mehrjähriger BE beim Staat (BY / BW) noch immer relevant? - von Sesselpupser - 15.10.2025, 07:47
RE: Noten mit mehrjähriger BE beim Staat (BY / BW) noch immer relevant? - von Freidenkender - 15.10.2025, 09:30
RE: Noten mit mehrjähriger BE beim Staat (BY / BW) noch immer relevant? - von Praktiker - 15.10.2025, 10:17
RE: Noten mit mehrjähriger BE beim Staat (BY / BW) noch immer relevant? - von Sesselpupser - 15.10.2025, 21:39
RE: Noten mit mehrjähriger BE beim Staat (BY / BW) noch immer relevant? - von Praktiker - 15.10.2025, 22:59
RE: Noten mit mehrjähriger BE beim Staat (BY / BW) noch immer relevant? - von juraistschön - 16.10.2025, 15:27


