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  5. Betreuer nach @43b SGB XI von Vorteil bei Bewerbung um Richteramt (SozR)?
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Betreuer nach @43b SGB XI von Vorteil bei Bewerbung um Richteramt (SozR)?
hyaene_mit_hut
Senior Member
****
Beiträge: 394
Themen: 24
Registriert seit: Jan 2024
#1
24.09.2025, 21:12
In Pflegeheimen gibt es für Menschen mit Pflegestufe 2 aufwärts den Anspruch auf aktivierende Betreuung. Diese Stellen beinhalten keine Pflegetätigkeiten, sondern die Erhaltung und Förderung noch vorhandener Fähigkeiten, socializen, Beschäftigung, und vor allem: da sein, zuhören. 

Mir ist eine Stelle angeboten worden. Für Papa war und bin ich immer noch jeden Tag da, und mache das sowieso ehrenamtlich. Warum also nicht schauen, ob ich ein paar Stunden auch bezahlt machen kann. 
Ganz unstrategisch möchte ich allerdings nicht spielen. Daneben würde ich sozialrechtliche arbeiten, entweder als Anwältin oder in der Verwaltung, da schaue ich gerade, was mir attraktiver erscheint. 
Was sagt ihr als erfahrenere Jurist:innen - wäre eine solche Teilzeitstelle hilfreich/kame sie gut als weitergehende Qualifikation bei einer Richterinnenbewerbung im SozR (solange ich daneben auch noch juristisch arbeite, s.o.)? Oder ist das unbeachtlich, oder gar schädlich? 
Ich bin auch gefragt worden, ob ich in die gesetzliche Betreuung einsteigen möchte. Reizt mich auch, aber die Demenzstation liegt mir doch sehr am Herzen. 

Danke schön mal für eure Gedanken und Ideen!
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Nachrichten in diesem Thema
Betreuer nach @43b SGB XI von Vorteil bei Bewerbung um Richteramt (SozR)? - von hyaene_mit_hut - 24.09.2025, 21:12
RE: Betreuer nach @43b SGB XI von Vorteil bei Bewerbung um Richteramt (SozR)? - von Praktiker - 24.09.2025, 22:09
RE: Betreuer nach @43b SGB XI von Vorteil bei Bewerbung um Richteramt (SozR)? - von hyaene_mit_hut - 25.09.2025, 22:12


 

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