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Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren?
Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.163
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
16.09.2025, 14:47
Für den weiteren Aufstieg in der Verwaltung brauchst Du es sehr wahrscheinlich nicht - Du bist ja schon drin und bekannt und machst den Master noch.

Zivilrecht und Strafrecht brauchst Du in der Verwaltung auch eher nicht.

Was Du bekämst, wäre der gesamte wissenschaftliche Background. Wenn es Dich interessiert, ist das natürlich super. Ich bin auch sicher, dass Dir durch das Vorwissen vor allem ÖR leichter fallen wird als den anderen. Ggf. wird auch etwas angerechnet.

Und natürlich die Möglichkeit, dich mit den Verwaltungsjuristen auf Augenhöhe zu unterhalten. Das kann schon eine Rolle spielen. Manchmal höre ich, wie die Rechtslage oder Erfolgsaussicht vor Gericht angeblich sei - wenn ich dann sage, dass ich mal Richter war und das etwas anders einschätze, ist das schon relevant.

Trotz allem: Sehr viel Aufwand zum Beruf zusätzlich... vielleicht als Hobby sehen und schauen, wie weit es dich führt?
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Nachrichten in diesem Thema
Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von rerumpublicarum - 16.09.2025, 11:52
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von ranger - 16.09.2025, 14:06
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von Praktiker - 16.09.2025, 14:47
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von advocatus diaboli - 18.09.2025, 10:46
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von Egal_ - 18.09.2025, 11:04


 

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