16.09.2025, 14:06
(16.09.2025, 11:52)rerumpublicarum schrieb: Hallo in die Runde,
ich bin derzeit als Sachbearbeiter in einem Landesministerium tätig (gehobener Dienst, A 11-Dienstposten).
Ich verfüge über einen Bachelor-Abschluss in Verwaltungswissenschaften, absolviere derzeit nebenberuflich einen Master-Studiengang in Public Management (Verwaltungswissenschaften) und doziere an einer Verwaltungshochschule (u. a. Allg. Verwaltungsrecht).
Bedingt durch die Beschäftigung mit der Rechtsanwendung und den rechtswissenschaftlichen Modulen im Studium (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Vergaberecht, Europarecht, etc.) habe ich bereits seit einigen Jahren den Wunsch, Rechtswissenschaften/Jura zu studieren.
Allerdings habe ich auch gleichzeitig das Bedürfnis, spätestens nach Abschluss des Master-Studiengangs eine Führungsposition im öD einzunehmen und perspektivisch in den höheren Dienst (A 13+) aufzusteigen.
Dies in Kombination mit einem nebenberuflichen Jurastudium zu leisten, empfinde ich als nahezu unüberbrückbare Aufgabe - zumindest, wenn man das Studium in Regelstudienzeit absolvieren möchte.
Was meint Ihr: Sollte ich aus "Lust und Laune" bzw. Interesse heraus nach dem Master-Abschluss einfach mal mit dem Jura-Studium beginnen?
Wie lange könnte es dauern bis zum 1. Staatsexamen, wenn ich neben einem anspruchsvollen Vollzeitjob das Studium betreibe? 8 Jahre?
Interessanter Post von dir!
Die Zeitfrage kann man nicht pauschal beantworten. Bist du ein Wunderkind, kannst du das erste Staatsexamen auch nach drei Jahren bestanden haben. Bist du familiär eingespannt, kann es länger dauern. Bei deinen erheblichen Vorkenntnissen würde ich vermuten, dass dir der Ritt zum ersten Staatsexamen eher leicht fallen würde.
Die eigentliche Frage lautet doch: Was erhoffst du dir von diesem unfassbaren Mehraufwand für dein Leben?
Wenn dir mit dem Masterabschluss der Weg in den hD offensteht, welchen Mehrwert würde ein 1. Staatsexamen bringen? Auch VolljuristInnen steigen idR nur mit A13 ein.
Interessant wäre daher aus deiner Perspektive nur der full circle, also erstes und zweites Staatsexamen. Damit könntest du dir zumindest die Richter*innen oder RA-Tätigkeit offenhalten - was für dich aber überhaupt nicht relevant ist?
Wenn dein Interesse an der reinen Rechtswissenschaft so groß ist, dann wird das erste Staatsexamen dieses Interesse nicht befriedigen. Hier wird nämlich vor allem das Klausurenschreiben und nicht dein wissenschaftliches Potenzial geprüft. Gerade die Examensvorbereitung ist eine sehr intensive Periode, in der die tiefergehende Befassung mit den eigentlich spannenden juristischen Themen fast keinen Platz findet.
Nachrichten in diesem Thema
Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von rerumpublicarum - 16.09.2025, 11:52
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von ranger - 16.09.2025, 14:06
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von Praktiker - 16.09.2025, 14:47
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von advocatus diaboli - 18.09.2025, 10:46
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von Egal_ - 18.09.2025, 11:04