16.09.2025, 11:52
Hallo in die Runde,
ich bin derzeit als Sachbearbeiter in einem Landesministerium tätig (gehobener Dienst, A 11-Dienstposten).
Ich verfüge über einen Bachelor-Abschluss in Verwaltungswissenschaften, absolviere derzeit nebenberuflich einen Master-Studiengang in Public Management (Verwaltungswissenschaften) und doziere an einer Verwaltungshochschule (u. a. Allg. Verwaltungsrecht).
Bedingt durch die Beschäftigung mit der Rechtsanwendung und den rechtswissenschaftlichen Modulen im Studium (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Vergaberecht, Europarecht, etc.) habe ich bereits seit einigen Jahren den Wunsch, Rechtswissenschaften/Jura zu studieren.
Allerdings habe ich auch gleichzeitig das Bedürfnis, spätestens nach Abschluss des Master-Studiengangs eine Führungsposition im öD einzunehmen und perspektivisch in den höheren Dienst (A 13+) aufzusteigen.
Dies in Kombination mit einem nebenberuflichen Jurastudium zu leisten, empfinde ich als nahezu unüberbrückbare Aufgabe - zumindest, wenn man das Studium in Regelstudienzeit absolvieren möchte.
Was meint Ihr: Sollte ich aus "Lust und Laune" bzw. Interesse heraus nach dem Master-Abschluss einfach mal mit dem Jura-Studium beginnen?
Wie lange könnte es dauern bis zum 1. Staatsexamen, wenn ich neben einem anspruchsvollen Vollzeitjob das Studium betreibe? 8 Jahre?
ich bin derzeit als Sachbearbeiter in einem Landesministerium tätig (gehobener Dienst, A 11-Dienstposten).
Ich verfüge über einen Bachelor-Abschluss in Verwaltungswissenschaften, absolviere derzeit nebenberuflich einen Master-Studiengang in Public Management (Verwaltungswissenschaften) und doziere an einer Verwaltungshochschule (u. a. Allg. Verwaltungsrecht).
Bedingt durch die Beschäftigung mit der Rechtsanwendung und den rechtswissenschaftlichen Modulen im Studium (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Vergaberecht, Europarecht, etc.) habe ich bereits seit einigen Jahren den Wunsch, Rechtswissenschaften/Jura zu studieren.
Allerdings habe ich auch gleichzeitig das Bedürfnis, spätestens nach Abschluss des Master-Studiengangs eine Führungsposition im öD einzunehmen und perspektivisch in den höheren Dienst (A 13+) aufzusteigen.
Dies in Kombination mit einem nebenberuflichen Jurastudium zu leisten, empfinde ich als nahezu unüberbrückbare Aufgabe - zumindest, wenn man das Studium in Regelstudienzeit absolvieren möchte.
Was meint Ihr: Sollte ich aus "Lust und Laune" bzw. Interesse heraus nach dem Master-Abschluss einfach mal mit dem Jura-Studium beginnen?
Wie lange könnte es dauern bis zum 1. Staatsexamen, wenn ich neben einem anspruchsvollen Vollzeitjob das Studium betreibe? 8 Jahre?
Nachrichten in diesem Thema
Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von rerumpublicarum - 16.09.2025, 11:52
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von ranger - 16.09.2025, 14:06
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von Praktiker - 16.09.2025, 14:47
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von advocatus diaboli - 18.09.2025, 10:46
RE: Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren? - von Egal_ - 18.09.2025, 11:04