12.09.2025, 15:44
Ein Wechsel in die Finanzverwaltung halte ich nicht für sinnvoll, weil du folgendes bedenken musst:
1. Du bist selbst ambitioniert. Die Arbeitsweise in der Finanzverwaltung ist das Gegenteil. Die Gefahr, das zu übernehmen, ist hoch.
2. Die "Ausbildung" für Beamte des höhren Dienstes ist nicht mit der Ausbildung der Beamten im gehobenen Dienst vergleichbar (Dipl. Finw., LLB). Die Dipl.Finw. sind gut im Steuerrecht, lernen das aber auch drei Jahre. Die Einweisungszeit für den höheren Dienst dauert ein Jahr. Wenn du als Jurist in der Finanzverwaltung nicht eine SGL-Stelle in der BP bekommst, wirst du nicht die steuerrechtlichen Kenntnisse erlangen, die in einer GK erforderlich sind (Umwandlungssteuerrecht, Realteilung, Finanzierungen etc.). Wie du bereits sagtest, hast du viele Personalangelegenheiten, die fachliche Arbeit hält sich in Grenzen.
3. Den theoretischen Teil des Fachanwalts bekommst du, wenn du das Steuerberaterexamen bestanden hast, angerechnet. Der typische Weg ist deshalb, das Steuerberaterexamen zu schreiben und sich den theoretischen Teil zu erlassen.
4. Mit deinen Noten und deiner bisherigen Tätigkeit solltest du einen Wechsel einfach begründen können, weil das Steuerrecht an das Zivilrecht anknüpft. Einen Wechsel kannst du gut begründen. Du schreibst selbst, dass du dich langfristig in der Anwaltschaft siehst. Versuche, dort zu bleiben und zu wechseln. Der Umweg über die Verwaltung kostet dich mindestens 5-7 Jahre, um am Ende dann als Associate einzusteigen.
1. Du bist selbst ambitioniert. Die Arbeitsweise in der Finanzverwaltung ist das Gegenteil. Die Gefahr, das zu übernehmen, ist hoch.
2. Die "Ausbildung" für Beamte des höhren Dienstes ist nicht mit der Ausbildung der Beamten im gehobenen Dienst vergleichbar (Dipl. Finw., LLB). Die Dipl.Finw. sind gut im Steuerrecht, lernen das aber auch drei Jahre. Die Einweisungszeit für den höheren Dienst dauert ein Jahr. Wenn du als Jurist in der Finanzverwaltung nicht eine SGL-Stelle in der BP bekommst, wirst du nicht die steuerrechtlichen Kenntnisse erlangen, die in einer GK erforderlich sind (Umwandlungssteuerrecht, Realteilung, Finanzierungen etc.). Wie du bereits sagtest, hast du viele Personalangelegenheiten, die fachliche Arbeit hält sich in Grenzen.
3. Den theoretischen Teil des Fachanwalts bekommst du, wenn du das Steuerberaterexamen bestanden hast, angerechnet. Der typische Weg ist deshalb, das Steuerberaterexamen zu schreiben und sich den theoretischen Teil zu erlassen.
4. Mit deinen Noten und deiner bisherigen Tätigkeit solltest du einen Wechsel einfach begründen können, weil das Steuerrecht an das Zivilrecht anknüpft. Einen Wechsel kannst du gut begründen. Du schreibst selbst, dass du dich langfristig in der Anwaltschaft siehst. Versuche, dort zu bleiben und zu wechseln. Der Umweg über die Verwaltung kostet dich mindestens 5-7 Jahre, um am Ende dann als Associate einzusteigen.
Nachrichten in diesem Thema
Anwaltschaft oder Finanzverwaltung - von Berufseinsteiger° - 07.09.2025, 20:23
RE: Anwaltschaft oder Finanzverwaltung - von Egal_ - 07.09.2025, 21:24
RE: Anwaltschaft oder Finanzverwaltung - von Berufseinsteiger° - 07.09.2025, 21:39
RE: Anwaltschaft oder Finanzverwaltung - von Egal_ - 08.09.2025, 09:35
RE: Anwaltschaft oder Finanzverwaltung - von JuraHassLiebe - 08.09.2025, 07:49
RE: Anwaltschaft oder Finanzverwaltung - von Berufseinsteiger° - 08.09.2025, 21:06
RE: Anwaltschaft oder Finanzverwaltung - von Tint - 12.09.2025, 15:44
RE: Anwaltschaft oder Finanzverwaltung - von Berufseinsteiger° - 12.09.2025, 23:20
RE: Anwaltschaft oder Finanzverwaltung - von BlnBrb - 15.09.2025, 14:07










