08.09.2025, 16:59
(08.09.2025, 09:45)E-135 schrieb: Mich wundert Sesselpupsers Erfahrung auch.
Selbst in Fällen, in denen Präklusion gerügt wird, habe ich es bisher weder selbst erlebt noch von anderen mitbekommen, dass das wirklich relevant wird und Vortrag deswegen ausgeschlossen wird.
Kann sicherlich mal vorkommen, aber die Fälle, in denen wir uns um echte prozessuale Fragen gestritten haben, kann ich an zwei Händen abzählen.
Ein paar Basics sollte man drauf haben, und ja eine verspätete Verfahrensrüge (Befangenheitsantrag) ist mir zu Beginn meiner Karriere auch einmal passiert. So einen Fehler macht man dann aber auch genau nur einmal in seinem Berufleben und anschließend nie wieder, weil man daraus gelernt hat. Ausgewirkt hat er sich natürlich auch nicht, da ich den Antrag eh nur auf Bitten des Mandanten gestellt hatte und nicht davon überzeugt war, damit durchzukommen. Also auch kein Fall für die Berufshaftpflicht.
Ich denke, man braucht vor der Verhandlung keine Angst haben. Das sagt sich jetzt so leicht und natürlich ist bei jedem Berufseinsteiger die Aufregung da, aber die legt sich nach den ersten paar Verfahren. In der Regel leitet der Vorsitzende gut durch die Verhandlung und es passieren keine wahnsinnigen Überraschungen mehr. Wie schon geschrieben wurde, muss man auch die Anträge im Normalfall nicht selbst nochmal alle vorlesen, sondern es wird auf die Akte verwiesen. Nur ein einziges Mal habe ich es - als Zuschauer im Ref - erlebt, dass ein Richter einen Anwalt absichtlich vor uns Referendaren hat auflaufen lassen. Das kam bei uns aber nicht gut an und ist zum Glück nicht der Normalfall.
Also bitte keine Angst vor der Verhandlung. Der Richter beißt nicht und es wird auch nicht mal halb so schlimm, wie befürchtet. Das Verfahren findet im Wesentlichen schon vorher schriftlich statt.
Die Termine könnte man fast streichen, wenn sie nicht doch manchmal für Vergleichsbehandlungen sinnvoll wären. Manchmal will man keinen Vergleich, aber ich habe dahingehend auch schon richtig gute Verhandlungen erlebt, in denen wir es nach 2 Stunden mühsamen Ringens geschafft haben, einen vetrackten, rechtlich kaum sauber zu lösenden Sachverhalt (beide Seiten haben Fehler gemacht, die sich aufaddiert haben) trotzdem noch sinnvoll und zur Zufriedenheit beider Parteien zu lösen. In dem Fall, den ich dabei vor Augen habe, ging es in der Verhandlung somit gar nicht um rechtliche Dinge, sondern darum, wie beide Firmen ohne jeweilige herbe Verluste den Streit, der vorher unlösbar schien, doch noch beilegen können, sodass beide Seiten zufrieden aus der Verhandlung gehen konnten. War anstrengend. Ich war erkältet und hatte eine weite Anreise, aber ich muss sagen, das sind dann auch die Fälle, die mich beflügeln, den richtigen Beruf ergriffen zu haben. Problem gelöst, auch wenn nicht auf ganzer Linie gewonnen, Mandant zufrieden gestellt und beide Seiten können auseinander gehen, ohne dass sich einer als Verlierer fühlt. Ich bin nicht immer ein Fan von Vergleichen, aber auch gerade aktuell in meinem Job merke ich, dass es nicht nur ein Richtig und ein Falsch gibt, sondern man beide Seiten verstehen muss. Ist dann auch viel angenehmer, als sich vor Gericht bis aufs Blut zu kloppen und gegenseitig mit bösen Schriftsätzen zu überziehen.
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Erste Gerichtstermine - von Dem672 - 07.09.2025, 15:39
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