08.09.2025, 16:16
Liebe Forummitglieder,
vor einigen Monaten habe ich mein 1. Staatsexamen absolviert. In der Wartezeit bis zum Referendariat habe ich nun eine Möglichkeit, bei einer Kanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten, ich möchte jedoch ein "Freigeist" bleiben und frage mich, ob es auch möglich ist, als Freiberufler wissenschaftlich zu arbeiten. Die Kanzlei ist für diesen Vorschlag grundsätzlich offen, fragt mich allerdings wie ich das vertraglich lösen will. Meine Arbeit wird vollständig zu Hause auf meinem eigenen Rechner erbracht, ich werde keine Kanzleiräume aufsuchen und auch kein Personal beauftragen. Mein Verdienst basiert auf einer monatlichen Stundenabrechnung, welche von Monat zu Monat variiert. Zu den Aufgaben zählen ausschließlich die Vorbereitung von juristischen Gutachten und Antworten auf juristische Fragestellungen (ohne Mandantenkontakt und ohne Beratung). Grundsätzlich könnte ich auch ein Gewerbe anmelden, habe allerdings keine Lust auf die zusätzliche Bürokratie und außerdem ist meine Tätigkeit ja nicht wirklich ein Gewerbe "im engeren Sinn". Nebenbei arbeite ich noch für ein Unternehmen in Teilzeit (16h/Woche).
Hat jemand vielleicht damit schon Erfahrungen gemacht wie man beim Finanzamt und ggf. Gewerbeamt eingestuft wird? Muss ich da noch etwas beachten?
vor einigen Monaten habe ich mein 1. Staatsexamen absolviert. In der Wartezeit bis zum Referendariat habe ich nun eine Möglichkeit, bei einer Kanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten, ich möchte jedoch ein "Freigeist" bleiben und frage mich, ob es auch möglich ist, als Freiberufler wissenschaftlich zu arbeiten. Die Kanzlei ist für diesen Vorschlag grundsätzlich offen, fragt mich allerdings wie ich das vertraglich lösen will. Meine Arbeit wird vollständig zu Hause auf meinem eigenen Rechner erbracht, ich werde keine Kanzleiräume aufsuchen und auch kein Personal beauftragen. Mein Verdienst basiert auf einer monatlichen Stundenabrechnung, welche von Monat zu Monat variiert. Zu den Aufgaben zählen ausschließlich die Vorbereitung von juristischen Gutachten und Antworten auf juristische Fragestellungen (ohne Mandantenkontakt und ohne Beratung). Grundsätzlich könnte ich auch ein Gewerbe anmelden, habe allerdings keine Lust auf die zusätzliche Bürokratie und außerdem ist meine Tätigkeit ja nicht wirklich ein Gewerbe "im engeren Sinn". Nebenbei arbeite ich noch für ein Unternehmen in Teilzeit (16h/Woche).
Hat jemand vielleicht damit schon Erfahrungen gemacht wie man beim Finanzamt und ggf. Gewerbeamt eingestuft wird? Muss ich da noch etwas beachten?
Nachrichten in diesem Thema
Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten? - von DerAhnungslose - 08.09.2025, 16:16
RE: Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten? - von aspangarius - 08.09.2025, 17:09
RE: Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten? - von MartiNRW - 08.09.2025, 17:57
RE: Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten? - von Lawliet - 09.09.2025, 14:36