03.09.2025, 16:12
Die Aufrechnung ist ein echter Hilfsantrag. Das bedeutet, sie kommt nur ins Spiel, wenn der Hauptantrag nicht durchgeht. Zuerst zu prüfen ist also, ob die Widerklage zulässig und begründet ist.
Sollte sie das nicht sein, ist über die Hilfsaufrechnung zu entscheiden. Diese ist auch grundsätzlich zulässig, Stichwort innerprozessuale Bedingung.
Die Widerklage kann an mehreren Punkten scheitern: Sie kann bereits unzulässig sein, aber eben auch unbegründet, weil der behauptete Anspruch nicht besteht. Sollte letzteres der Fall sein, wird sich natürlich auch die sodann hilfsweise zu prüfende Hilfsaufrechnung unbegründet sein. Wenn die Widerklage jedoch nur unzulässig ist, dann wäre im Rahmen der Hilfsaufrechnung noch materiell-rechtlich über den behaupteten Anspruch zu entscheiden. Ebenso können Widerklage und Aufrechnung auf verschiedene Sachverhalte und Ansprüche gestützt sein, aber das ist ja glaube ich bei dir gerade nicht der Fall.
Ich denke mir bei dir geht es dem Anwalt darum, sich mit der Hilfsaufrechnung für den Fall abzusichern, dass die Widerklage - eben z.B. aus Gründen der Zulässigkeit - unabhängig von einer Sachentscheidung nicht durchgeht.
Sollte sie das nicht sein, ist über die Hilfsaufrechnung zu entscheiden. Diese ist auch grundsätzlich zulässig, Stichwort innerprozessuale Bedingung.
Die Widerklage kann an mehreren Punkten scheitern: Sie kann bereits unzulässig sein, aber eben auch unbegründet, weil der behauptete Anspruch nicht besteht. Sollte letzteres der Fall sein, wird sich natürlich auch die sodann hilfsweise zu prüfende Hilfsaufrechnung unbegründet sein. Wenn die Widerklage jedoch nur unzulässig ist, dann wäre im Rahmen der Hilfsaufrechnung noch materiell-rechtlich über den behaupteten Anspruch zu entscheiden. Ebenso können Widerklage und Aufrechnung auf verschiedene Sachverhalte und Ansprüche gestützt sein, aber das ist ja glaube ich bei dir gerade nicht der Fall.
Ich denke mir bei dir geht es dem Anwalt darum, sich mit der Hilfsaufrechnung für den Fall abzusichern, dass die Widerklage - eben z.B. aus Gründen der Zulässigkeit - unabhängig von einer Sachentscheidung nicht durchgeht.
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Hilfe: Widerklage und vorsorgliche Aufrechnung - von gedöns - 03.09.2025, 09:36
RE: Hilfe: Widerklage und vorsorgliche Aufrechnung - von Negatives Tatbestandsmerkmal - 03.09.2025, 16:12
RE: Hilfe: Widerklage und vorsorgliche Aufrechnung - von RiLG Hessen - 03.09.2025, 18:32