31.08.2025, 17:11
(31.08.2025, 16:03)Momenta37 schrieb: Hallo zusammen, habe im ersten Examen 7,7x, im zweiten Examen nur 6,2x Punkte. Mit ein Grund dafür: chronische Erkrankung, dadurch massive Einschränkungen beim Klausuren schreiben (Nachteilsausgleich wurde mehrfach abgelehnt). Ich habe aufgrund meiner Krankheit eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB 50).
Mein Traum war es immer zu promovieren, ich liebe wissenschaftliches Arbeiten. Meine beiden Seminararbeiten waren 11 Punkte. Auch körperlich ist das machbar.
Allerdings stehen mir wohl meine Noten im Weg, ich habe keine tollen Beziehungen zu Lehrstühlen oder Profs… hat jemand eine Idee, wie es doch klappen könnte? Oder kann ich mir das abschminken?
P.s.: arbeite Teilzeit in einer Kanzlei als Anwalt.
Du brauchst lediglich ein Staatsexamen um zu promovieren, weshalb das ausreichend im zweiten nicht per se ein Ausschlusskriterium ist.
Möglich ist es auf jeden Fall, insbesondere wegen dem vernünftigen ersten Staatsexamen.
Schau dir einfach die Promotionsordnungen diverser Universitäten an, bis du welche findest bei denen es formell klappen kann. Dann such dir ein interessantes Thema und schreib ein sehr ausführliches, tiergehendes Expose und wende dich mit diesem an die Professoren der jeweiligen Universität.
Abgesehen davon, dass einige Fakultäten ein Dispens ausdrücklich an 1-3 Fachbeiträge knüpfen, sind solche hilfreiche deine Chance zu erhöhen.
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Promotion trotz ausreichend, Behinderung - von Momenta37 - 31.08.2025, 16:03
RE: Promotion trotz ausreichend, Behinderung - von JuraHassLiebe - 31.08.2025, 17:11
RE: Promotion trotz ausreichend, Behinderung - von Homer S. - 31.08.2025, 17:45
RE: Promotion trotz ausreichend, Behinderung - von Momenta37 - 31.08.2025, 18:29
RE: Promotion trotz ausreichend, Behinderung - von Homer S. - 31.08.2025, 18:42
RE: Promotion trotz ausreichend, Behinderung - von JuraHassLiebe - 01.09.2025, 09:48