24.08.2025, 22:23
(22.08.2025, 14:11)JuraHassLiebe schrieb:Spannend, danke für die Info! Aus dem Bekanntenkreis kannte ich bisher nur das Modell mit Arbeit zuerst, dann Freistellung.(22.08.2025, 13:50)JurMUC schrieb: Lehrstuhl kommt wie schon beschrieben sehr auf den Einzelfall an, kann super gehen aber auch mega schrecklich sein.
Zum Thema 50%-Modell: Da hat eine Bekannte auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Allerdings ist es meist genau andersrum - zuerst arbeiten, dann Diss schreiben 😉
Da muss man verständlicherweise in Vorleistung gehen.
Also bei Gleiss Lutz ist es sowohl vor als auch nach dem Jahr möglich, die Kanzleien haben keinen Nachteil der eine Vorleistung erfordert. Mir ist sogar ein Fall bekannt, in dem das Promotionsvorhaben dann aufgegeben wurde und dies stellte kein Problem dar.
Nachrichten in diesem Thema
Nebenjob Promotion nach 2. Examen - von roxin - 20.08.2025, 19:27
RE: Nebenjob Promotion nach 2. Examen - von JuraHassLiebe - 20.08.2025, 20:08
RE: Nebenjob Promotion nach 2. Examen - von Schiller - 21.08.2025, 09:47
RE: Nebenjob Promotion nach 2. Examen - von JuraHassLiebe - 21.08.2025, 13:42
RE: Nebenjob Promotion nach 2. Examen - von JurMUC - 22.08.2025, 13:50
RE: Nebenjob Promotion nach 2. Examen - von JuraHassLiebe - 22.08.2025, 14:11
RE: Nebenjob Promotion nach 2. Examen - von JurMUC - 24.08.2025, 22:23
RE: Nebenjob Promotion nach 2. Examen - von roxin - 22.08.2025, 14:45
RE: Nebenjob Promotion nach 2. Examen - von JurMUC - 24.08.2025, 22:26