22.08.2025, 13:57
(22.08.2025, 08:21)HillaSo schrieb: Danke euch.
Wie sind eure Erfahrung bzgl privater Krankenkasse nach der Entlassung?
Beim Arbeitsamt ist man ja aufgrund der Eigenentlassung erstmal gesperrt, sofern bis dahin keine neue Stelle angetreten wird, sollte man dann ja über den Bezug von ALG wieder zurück in die GKV können.
Als ehem. Richter ist man (wie auch ehem. Beamte) nicht ALG-berechtigt, da auch keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Es bestand keine Sozialversicherungspflicht. Es geht also direkt ins Bürgergeld. Durch den Bezug von Bürgergeld wird man kein Pflichtmitglied in der GKV, man bleibt privat versichert. Es gibt aber mWn einen Zuschuss "vom Amt" zur PKV.
Wenn man schnellstmöglich die PKV verlassen möchte, sollte man - wenn auch nur kurzfrisig - irgendeinen SV-Pflichtigen Job aufnehmen, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV liegt, um dort Pflichtmitglied zu werden. Wer sich seinen Gesundheitsstatus in der PKV "einfrieren" wil, kann gleichzeitig dort eine (kleine) Anwartschaft abschließen, das erleichtert den Wiedereintritt ohne Gesundheitsprüfung.
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